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Eine Frau gesucht - den Job verloren

Von Martin Sattler

Wirtschaft

Problematischer Webauftritt. | Vorsicht bei Fotos in Arbeitsmontur. | Wien. Nach einem langen Winter erwachen im Frühling bekanntlich wieder romantische Gefühle. Wer allerdings noch keinen Partner hat, macht sich auf die Suche danach. So auch ein junger Mann, der eine Kontaktanzeige in einer Online-Singlebörse platzierte. Problematisch war nur, dass er auf dem veröffentlichten Foto in Arbeitsuniform mit gut sichtbarem Firmenlogo posierte, was dem Dienstgeber gar nicht gefallen hat.


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Ohne den Mitarbeiter zu verwarnen oder ihn zur Entfernung des Bildes aufzufordern, sprach der Unternehmer die fristlose Kündigung aus. Das Oberlandesgericht Wien erkannte in der Handlung des Arbeitnehmers jedoch kein grob pflichtwidriges Verhalten. Die fristlose Entlassung erfolgte somit nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht.

Katharina Posch von der Universität Wien erklärt, dass der Dienstgeber prinzipiell keine Eingriffs- oder Weisungsmöglichkeiten in die Privatsphäre seiner Mitarbeiter hat. Ausgenommen sind nur Handlungen oder Äußerungen in der Freizeit, die das Ansehen und den guten Ruf des Unternehmens gefährden können. Oder wenn besondere Interessen einer bestimmten Freizeitaktivität entgegenstehen; etwa ein dienstlich verordnetes Rauchverbot für Profisportler.

Im Einzelfall zu prüfen

Es stellt sich daher die Frage, ob eine Annonce in einer Online-Singlebörse dem Ruf des Dienstgebers schadet. Für Posch sind Singlebörsen nicht von vornherein anrüchig. Vielmehr komme es darauf an, wie sich der Single präsentiere. Zum Beispiel können schlüpfrige Angaben zu Vorlieben oder Hobbies in Verbindung mit dem veröffentlichten Foto, auf dem die Person klar als Mitarbeiter eines bestimmten Betriebes erkennbar ist, sehr wohl ein schiefes Licht auf den Mitarbeiterpool und das Unternehmen selbst werfen. Wichtig sei es daher, jeden Fall einzeln zu prüfen. So müsste die Situation ganz anders beurteilt werden, wenn es sich bei dem betreffenden jungen Mann etwa um einen Polizisten in Uniform, die Recht und Ordnung repräsentiert, handelt, so Posch. Ein Sprecher einer Arbeitnehmervertretung (!) hingegen kann dem Urteil des Gerichts wenig abgewinnen. "Hatte der Mitarbeiter kein anderes Foto ohne Firmenuniform?", fragt er. Für ihn sei es klar, dass sich ein Unternehmen diffamiert und geschädigt fühlt, wenn einer seiner Dienstnehmer so öffentlich auf Partnersuche geht.