Per Anlassgesetzgebung in der Causa Kampl, gegen die nicht einmal der Verfassungsgerichtshof etwas einzuwenden hat, soll endlich wieder Ruhe im Bundesrat einkehren. Eine grundsätzliche Reform der Länderkammer lässt jedoch weiter auf sich warten.
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So viele Schlagzeilen wie in den letzten Wochen hatte der Bundesrat wohl noch nie. Allerdings fielen diese ausnahmslos negativ aus. Zuerst war da das Abstimmungsverhalten des Wiener FP-Abgeordneten John Gudenus am 14. April, der dem rot-grünen Neuwahlantrag mit seiner Stimme zu einer Mehrheit verhalf. Ein Beschluss, der lediglich die ganze Machtlosigkeit des Bundesrats überdeutlich vor Augen führte.
Kurz darauf ist es erneut Gudenus, der mit einer Relativierung der Existenz von Gaskammern während des NS-Regimes für Aufregung sorgt. Trotz eines einstimmigen Votums des Wiener Landtags, der ihn zum Rücktritt auffordert, behält Gudenus sein Mandat, nur seine Mitgliedschaft in der FPÖ legt er zurück. Und daran knüpfte sich nahtlos die Causa Kampl.
"Natürlich haben diese Ereignisse dem Ansehen des Bundesrats geschadet", gibt Jürgen Weiss, als Bundesrat selbst bereits mehrmals dessen Präsident, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" unumwunden zu - wenngleich es auch in anderen Körperschaften immer wieder Mandatare mit Fehlverhalten gebe.
Dass die jüngsten Turbulenzen nun die notwendige Reform der Länderkammer beschleunigen könnte, glaubt Weiss jedoch nicht. Noch immer gibt es keinen Konsens in der Grundsatzfrage, ob der Bundesrat eine zweite Parlamentskammer oder aber die Vertretung der Landtage in der Gesetzgebung des Bundes sein soll. Für Weiss kann es nur in Richtung der zweiten Variante gehen, denn: "Noch einmal dasselbe, nur in kleinerer Form, das kann nicht sinnvoll sein," ist er überzeugt.