Das europäische Verständnis von schützenswerten sensiblen Daten muss verteidigt werden.
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Die Säulen einer offenen Demokratie sind das Recht auf Information und freie Meinungsäußerung, aber auch das Recht auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Diese und andere Grund- und Menschenrechte sind in Europa entstanden und nicht zuletzt durch Europa international über die Vereinten Nationen verankert worden. Das Interesse der europäischen Staaten - so auch Österreichs - liegt darin, diese Rechte zu wahren - auch gegenüber anderen Staaten und Mächten. Es gilt, das europäische Verständnis von schützenswerten sensiblen Daten zu verteidigen und die demokratische Kontrolle von Eingriffen in die Privatsphäre sicherzustellen.
Edward Snowden hat mit seinen Enthüllungen eine brisante Debatte ins Rollen gebracht. Offenbar hat die NSA - der größte US-Auslandsgeheimdienst - weltweit Telefongespräche von 35 Regierungschefs abgehört. Mit Programmen wie Prism und Tempora können Internet- und Telefonverbindungen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern überwacht werden. Allein in Spanien soll die NSA binnen zwei Monaten über 60 Millionen Verbindungsdaten gesammelt haben, in Frankreich in derselben Zeit 70 Millionen Daten. Diplomatische Vertretungen wurden angeblich abgehört und auch die Opec in Wien soll betroffen gewesen sein. Wir wissen nicht, ob diese Vorwürfe stimmen. Aber allein die Tatsache, dass es glaubwürdige Dokumente gibt, die diese Vermutungen belegen, wirft viele Fragen auf.
Es ist gut und richtig, dass sich sowohl das Österreichische Parlament als auch der Österreichische Datenschutzrat als Beratungsorgan der Bundesregierung regelmäßig mit diesen Fragen auseinandersetzen. Das Recht auf Datenschutz ist in Paragraph 1 des Datenschutzgesetzes mit Verfassungsmehrheit verankert. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass in Österreich Datenschutz ein zentrales gesellschaftliches Anliegen ist. Eine Stärke unseres Rechtsstaates ist die Tatsache, dass Befugnisse von Polizei und Nachrichtendienste klar definiert sind, jeder Eingriff in die Grundrechte im Einzelfall begründet sein muss und nachrichtendienstliche Arbeit einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Die Facetten in der aktuellen Debatte zeigen aber auch, dass Datenschutz ein grenzüberschreitendes Thema ist. Umso mehr muss die Arbeit am derzeit diskutierten Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA intensiviert werden. Österreich wird sich aktiv an dieser Diskussion beteiligen und insbesondere auf eine Verankerung der Grundrechte in diesem Abkommen drängen.
Damit mündige Bürgerinnen und Bürger die Angebote und Potenziale, die der grenzenlose Datenverkehr bietet, zu ihren Gunsten nutzen können, müssen wir als Politik den Schutz der persönlichen Daten auch grenzüberschreitend gewährleisten. Die Prämisse dabei muss sein, die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Denn Überwachung lässt sich nicht mit mehr Überwachung bekämpfen. Oder - Benjamin Franklin zitierend: "Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."