Regierung und Gewerkschaft loben Gesetzesänderung, Grüne üben Kritik.
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Wien. Die Diskriminierung der Leiharbeiter wird ein Ende haben: Das soll eine nun im Ministerrat beschlossene Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) gewährleisten. Um eine entsprechende EU-Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen, wurden im Gesetz eine Reihe von Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen. Kern der Novelle ist die Gleichstellung der auf Zeit eingestellten Mitarbeiter mit den fix Beschäftigten eines Betriebes. Während Regierung und Gewerkschaft die Einigung loben, geht den Grünen die Gesetzesänderung nicht weit genug.
Über 74.000 Leiharbeiter, die im Vorjahr in Österreich gezählt wurden, sollen nach der Novelle nun auch verstärkt in den Genuss betrieblicher Sozialleistungen kommen. So würden Gemeinschaftsverpflegung, Kinderbetreuung oder Beförderungsmittel künftig Zeitarbeitern ebenso offenstehen wie regulär Beschäftigten, lobt Innenministeriun Johanna Mikl-Leitner die neue Regelung.
Mehr Informationen für Zeitarbeiter
Der Arbeitskräfteüberlasser darf Zeitarbeiter ferner nur mehr an beschäftigende Betriebe überlassen, wenn die vermittelten Personen dieser Überlassung ausdrücklich zustimmen. Zu diesem Zweck müssen sie nun über Details wie etwa Beschäftigungsdauer, Einstufung, Höhe des Gehalts oder Art der Arbeitsleistung in Kenntnis gesetzt werden.
Auch die "missbräuchliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur Umgehung gesetzlicher Bestimmungen" soll laut Gesetzestext künftig der Vergangenheit angehören. Zudem wird ab 2014 ein neuer Fonds eingerichtet, der für Zeitarbeiter den Einkommensrückgang bei Beschäftigungsende abmildern soll und auch der Weiterbildung der Zeitarbeiter dienen soll. Gespeist wird dieser Fonds aus Beiträgen der Arbeitskräfterüberlasser.
Die Novelle, die damit eine Reihe von Verbesserungen für Zeitarbeiter bringt, wird von der Regierung gerühmt. "Eine ordentliche Regelung, die faire Chancen und Möglichkeiten sowie einen anständigen Umgang mit Leiharbeitern sicherstellt, war dringend notwendig", sagt Bundeskanzler Werner Faymann nach der Ministerratssitzung. Der Beschluss zur Novelle des AÜG sei damit "ein wichtiger Erfolg", betont der Kanzler.
"Wichtige Verbesserungen"
Auch von Seiten der Gewerkschaft waren positive Reaktionen zu vernehmen: "Die Novelle bringt in vielen Bereichen wichtige Verbesserungen und mehr Gerechtigkeit für die Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter", wird ÖGB-Präsident Erich Foglar zitiert. Dem Auseinanderdividieren von Zeitarbeitern und Stammpersonal werde damit Einhalt geboten.
Die Gewerkschaft Pro-Ge lobt speziell die Neuerung, dass Zeitarbeiter künftig auch über Anforderungen und Gefahren bei Einsätzen informiert werden. "Damit wird endlich eine wirksame Maßnahme gegen die überproportionale Unfallgefährdung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern gesetzt", wird Pro-Ge-Vorsitzender Rainer Wimmer in einer Aussendung zitiert. Laut Allgemeiner Unvallversicherungsanstalt würden Zeitarbeiter nämlich zweieinhalb Mal häufiger Arbeitsunfälle als regulär Beschäftigte erleiden.
Den ab 2014 aktiven Fonds zur Sozial- und Weiterbildung sieht die Pro-Ge einerseits als Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit, sondern auch als "Anreiz zur Weiterbeschäftigung in Stehzeiten".
Grüne Kritik
Weniger positiv fällt das Urteil der Grünen über die Novelle aus - der Partei gehen die Gesetzesänderungen nicht weit genug. Arbeitnehmersprecherin Birgit Schatz wies darauf hin, dass Zeitarbeiter für Unternehmen weiterhin billiger als die fixe Belegschaft wären: "Lohndumping ist durch dieses Gesetz weiter legitim", kritisierte die Grüne.
Auch an der Einführung eines Sozialfonds findet Schatz einen Haken: Weiterhin sei es für den Arbeitskräfteüberlasser billiger, die Zeitarbeiter in Stehzeiten an das AMS zu verweisen. "Bis 2018 subventioniert die öffentliche Hand diese Praxis sogar mit Zuschüssen an den Fonds. Das ist absurd."
Der aktuelle Standpunkt der Branche der Arbeitskräfteüberlasser zu der Gesetzesnovelle war indes nicht in Erfahrung zu bringen: Weder der Österreichische Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung (VZa) noch die entsprechende Fachgruppe in der Wirtschaftskammer waren für eine Anfrage zu erreichen. Bereits im März warnte jedoch der VZa per Aussendung vor "ernstzunehmenden Schäden für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen", die durch das AÜG Neu entstehen würden.