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Eine Schuldenbremse per Verfassung

Von Josef Bucher

Gastkommentare

Der BZÖ-Parlamentsklub hat in einer Klausur in Linz die wichtigsten Schwerpunkte für die kommende Herbstarbeit diskutiert und ausgearbeitet. Neben Bildungsmaßnahmen und einem Zukunftsinvestitionsprogramm wurde auch die Forderung nach einer Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung diskutiert.


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Eine baldige Schulreform ist nötig. Der Handlungsbedarf ist akut, aber es herrscht Stillstand in der Bildungspolitik, denn Claudia Schmied ist als Bildungsministerin heillos überfordert und hat zudem in der Causa Kommunalkredit akuten Erklärungsnotstand. Schmied schaltet lieber sündteure Inseratenwellen in einigen Printmedien, statt sich wieder ihrer eigentlichen Arbeit zu widmen, für die sie ihre Ministergage erhält.

Bei einer Bildungsreform ist eine Verwaltungsvereinfachung notwendig. Es ist untragbar, dass es Bezirks- und Landesschulräte gibt - und diese auch noch proporzmäßig besetzt werden. Die Schule darf keine parteipolitische Spielwiese sein. Unfassbar, dass der Bund allein für die Schulverwaltung der Länder im Jahr 68 Millionen Euro ausgibt. Allein in Oberösterreich gibt es ungefähr 220 Mitarbeiter im Landesschulrat.

Auch ein einheitliches Dienstrecht ist notwendig, in dem die Tätigkeiten der Pädagogen ebenso definiert sind wie ihre Anwesenheit in der Schule. Nötig ist auch der "Arbeitsraum Schule" für die Lehrer. Es gibt viele engagierte Lehrer, die aber im Stich gelassen werden. Dringend notwendig ist aber auch eine finanzielle Entlastung der Eltern. Nach dem Kärntner Modell sollte deshalb für alle Pflichtschüler ein Schulstartgeld für ganz Österreich in der Höhe von 100 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen aber nicht in bar ausbezahlt werden, sondern in Form von zweckgebundenen Gutscheinen - einzulösen bei den regionalen Betrieben.

Aufgrund des horrenden Budgetdefizits und des ständig wachsenden Schuldenberges muss in der Verfassung eine Schuldenbremse verankert werden. Hier soll festgelegt werden, dass das gesamtstaatliche Budgetdefizit pro Jahr nicht mehr als 0,35 Prozent des BIP betragen darf. Ausnahmen darf es nur Investitionen in die Zukunft geben, die mittelfristig mehr für das Budget bringen. Im Jahr 2013 werden die Staatsschulden 260 Milliarden Euro betragen, das sind mehr als 32.000 Euro pro Bürger.

Dies ist ein rot-schwarzer Irrweg, der zu Lasten der nachfolgenden Generationen geht. Wenn nicht rasch gehandelt wird und uns der Schuldenberg dermaßen erdrückt, kann sich der Staat Österreich künftig sowohl die soziale Sicherheit als auch die öffentliche Sicherheit samt Kriminalitätsbekämpfung nicht mehr leisten. Eine verfassungsrechtlich abgesicherte Schuldenbremse würde Druck auf die Regierung erzeugen, um Reformen bei Verwaltung, Bildungssystem und Krankenkassen umzusetzen.

Josef Bucher ist Klubobmann des BZÖ.