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Eine Steuerdebatte jenseits von Angstmacherei und Paranoia

Von Josef Redl

Gastkommentare
Josef Redl ist Betriebswirt und war im Bank- und Versicherungsbereich sowie danach ehrenamtlich, unter anderem auch für "Seniors4success", tätig.
© Prudlo

Man sollte in aller Ruhe darüber nachdenken, Erben zur Kasse zu bitten.


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Wie recht Konrad Paul Liessmann doch hatte, als er vor kurzem im "Kurier" davon sprach, dass es heute bei etlichen Themen so etwas wie medial verfestigte Mainstream-Positionen gibt, denen man besser nicht ungestraft widerspricht. Eines davon ist sicher die Wiedereinführung der in Österreich in ihrer damaligen Form vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklärten und daher mit Wirkung vom 1. August 2008 aufgehobenen Erbschaftssteuer. Weil es erheblich leichter ist, in breiten Bevölkerungskreisen - Stichwort "Häuslbauer" - Ängste vor einer solchen Steuer zu schüren, als sich mit den Vorteilen von deren Wiedereinführung auseinanderzusetzen.

Tut man dies trotzdem, wird man flugs in ein bestimmtes politisches Eck gestellt. Aber Klientelpolitik und intellektuelle Redlichkeit sind immer noch zwei verschiedene paar Schuhe. Ein guter Grund also, den Nebel um die Erbschaftssteuer ein wenig zu lichten. Noch dazu, wenn man sich in der Argumentation für deren Wiedereinführung in mehr als guter Gesellschaft befindet: zum Beispiel in jener der OECD, von Wifo-Chef Gabriel Felbermayr oder von Fiskalratspräsident Christoph Badelt.

Doch lassen wir es bei diesen "polit-klimatischen" Vorbemerkungen in einer Zeit multipler Krisen bewenden. Was spricht dafür, in Österreich wieder eine verfassungskonforme Erbschaftssteuer einzuführen? Im Folgenden fünf Thesen:

Die große Kluft zwischen Arm und Reich

Während die Einkommen der privaten Haushalte in Österreich im internationalen Vergleich recht gleich verteilt sind, sieht das Bild bei den Vermögen anders, nämlich deutlich ungleicher aus. So besitzt das vermögendste Prozent der Haushalte, etwa 40.000 an der Zahl, fast die Hälfte des gesamten Vermögens, während die zwei Millionen Haushalte der unteren Hälfte mit einem Anteil von 3,6 Prozent fast vermögenslos sind (Quelle: Markus Marterbauer und Martin Schürz: "Angst und Angstmacherei - Für eine Wirtschaftspolitik, die Hoffnung macht", Zsolnay Verlag 2022). Kann man sicher sein, dass dies eines Tages nicht auch zu großen sozialen Spannungen führen wird? Nicht zu vergessen, dass uns in den nächsten Jahrzehnten ohnehin durch die Klimakrise Herausforderungen ins Haus stehen, die auch die klügsten Zukunftsforscherinnen und Zukunftsforscher nicht vorhersehen können. Wer wird die Welt dann regieren? Wie wird es dann mit den Demokratien aussehen?

Eine Vermögenssteuer? Auch auf lange Sicht kaum zu erwarten

Zur Verringerung dieser Kluft, zu etwas weniger Ungleichheit, aber auch zur Erhaltung des Mittelstandes wäre an sich eine Vermögensbestandssteuer prädestiniert. Doch angesichts der schon bei der Erbschaftssteuer politisch total verhärteten Positionen ist eine stärkere Vermögensbesteuerung in Österreich in einem überschaubaren Zeitraum kaum vorstellbar. Auch wenn Arbeitseinkommen in Österreich bekanntlich sehr hoch und Vermögen, von der Grunderwerbssteuer abgesehen, auch im internationalen Vergleich kaum oder gar nicht besteuert wird. Nur "linke Träumer", um es drastisch auszudrücken, mögen das vielleicht anders sehen. Aber wo es keinen politischen Willen gibt, da gibt es auch keinen Weg. Realistisch gesehen, bleiben daher also nur die Erbschaftssteuer oder eine verstärkte Besteuerung des Vermögenszuwachses übrig, um die Kluft zwischen Arm und Reich wenigstens marginal zu verringern.

Was hat das Erben mit Leistung zu tun? Rein gar nichts

Arbeiten und Leisten sind das eine, Erben ist das andere. Beim Erben ist die Frage "Wo woar mei Leistung?" also besonders angebracht. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden zwischen 2012 und 2027 jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Und aktuellen Berechnungen zufolge kann man davon ausgehen, dass der kumulierte Bestand an geerbtem Vermögen bereits über 50 Prozent des gesamten Privatvermögens ausmacht. Deutschland ist daher schon jetzt eher eine Erbschaftsgesellschaft als eine Leistungsgesellschaft (Quelle: Stefan Gosepath und Martyna Berenika Linartas: "Deutschland auf dem Weg zur Erbengesellschaft - Wie Erbschaften und Schenkungen gegen das Prinzip der Gerechtigkeit verstoßen und unsere Demokratie gefährden", Friedrich-Ebert-Stiftung 2022).

Die Frage ist daher die, ob es sein kann, dass sich aus einem historisch entstandenen Vermögen, auch wenn es rechtmäßig erworben wurde, mit der Zeit eine für eine Gesellschaft vielleicht sehr ungesunde Vermögenskonzentration entwickelt. Noch absurder wird das Ganze dann, wenn man bedenkt, dass Vermögen ja auch unter autokratischen oder gar korrupten Verhältnissen angehäuft werden kann. Egal ob rechtmäßig erworben oder nicht, ist - Stichwort Chancengleichheit - in der Regel auch bei einem guten Einkommen nicht mehr aufzuholen, was man beim Erben mangels vermögender Eltern versäumt hat. Vergleichbar ist das mit einem 100-Meter-Lauf, bei dem man 10, 20, 30 oder gar 50 Meter hinter die Startlinie zurückversetzt wird. Mit anderen Worten: Für eine Leistungsgesellschaft einzutreten, eine Erbschaftssteuer aber abzulehnen, heißt, bewusst Nebelgranaten zu werfen.

Ein Grunderbe als Startkapital, das für alle gleich ist

Unbestritten dürfte sein, dass die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer politisch nur dann eine reelle Chance hat, wenn man den konkreten Nutzen einer derartigen Steuer klar herausarbeiten kann. Sonst wird wie das Amen im Gebet die seitens ihrer Gegner leicht zu instrumentalisierende Angst davor siegen, selber von ihr betroffen zu sein. Aber worin könnte dieser Nutzen liegen - einerseits für bestimmte Bevölkerungskreise, andererseits für die Gesellschaft als Ganzes? Für junge Menschen zum Beispiel in Form eines sogenannten Grunderbes, das als Modell schon länger auf dem "Ideenmarkt" ist, vermutlich aber noch nirgends umgesetzt wurde. Dazu der leider schon verstorbene Schöpfer dieser Idee, der britische Ökonom Anthony Atkinson 2015: "Wenn alle den gleichen Betrag erben würden, wäre das Spielfeld gleich."

Die Grundidee dieses Modells ist die, jungen Menschen zu einem bestimmten Stichtag, etwa bei Erreichung der Großjährigkeit oder zum 25. Geburtstag, einen aus den Einnahmen der Erbschaftssteuer finanzierten Betrag X als Startkapital für eine eigene Existenz auszuzahlen. Ein Startkapital von beispielsweise 20.000 Euro (wie in Deutschland diskutiert) oder 30.000 Euro würde bei etwa 90.000 Anspruchsberechtigten in einem Jahrgang jährliche Einnahmen aus dieser Steuer von 1,8 beziehungsweise 2,7 Milliarden Euro erfordern. Dieses Kapital (der paradelinke französische Ökonom Thomas Piketty geht sogar von einem wünschenswerten Startkapital von 125.000 Euro aus) könnte zumindest teilweise auch mit einer Zweckbindung für zusätzliche Bildungsmaßnahmen versehen werden.

An dieser Stelle eine Anmerkung: Zweck dieses Gastkommentars ist es nicht, ein konkretes Modell für eine neue Erbschaftssteuer vorzulegen. Sondern vorerst einmal zur Bewusstseinsbildung beizutragen, dass eine derartige Steuer notwendig ist, um die ungleiche Behandlung von Arbeits- und Erbeinkommen im Steuersystem zu beseitigen. Und um wirksam entgegensteuern, dass die Kluft zwischen Arm und Reich nicht noch größer wird. Woraus folgt, dass diese Steuer nicht den Mittelstand, sondern jene treffen sollte, die man getrost als Reiche oder Superreiche bezeichnen kann.

Neben einer derartigen Starthilfe für junge Menschen könnte es auch die Pflege älterer Menschen sein, die aus den Einnahmen einer Erbschaftssteuer mitfinanziert werden könnte. Und was hätten diejenigen davon, die mit ihrer Steuer das Grunderbe und/oder die verbesserte Pflege für die Älteren finanzieren? Ganz einfach: eine größere, auch den Wirtschaftsstandort stärkende, soziale Stabilität und eine vermutlich höhere wirtschaftliche Prosperität. Denn je besser es eine Gesellschaft ihren Mitgliedern ermöglicht, ihre Talente zum Wohle aller zu entwickeln, desto besser steht sie insgesamt da.

Eine Erbschaftssteuer stabilisiert die Demokratie

Wie man weltweit mitunter sehr drastisch sehen kann, ist die Demokratie vielerorts nicht oder nicht mehr das vorherrschende Regierungsmodell. Oder kann - Stichwort illiberale Demokratie - fast bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt werden oder gar zu einer Art demokratischer Fassade verkommen. Eine Erbschaftssteuer könnte auch hier positive Effekte haben. Einerseits durch eine gewisse Eindämmung der wirtschaftlichen Macht einiger weniger und andererseits durch die Stärkung des Vertrauens in den demokratischen Prozess bei jenen sozial stark Benachteiligten, die von ihrem Wahlrecht oft gar keinen Gebrauch mehr machen.

Fazit: Eine auf der Basis eines Grunderbes neugestaltete Erbschaftssteuer löst nicht alle Probleme und rettet für sich genommen auch nicht die Welt. Sie wäre aber ein Plädoyer für mehr Chancengerechtigkeit und auch ein gutes Signal für mehr Zuversicht und Optimismus in unserem Land. So gesehen, kann sich eigentlich keine einzige politische Partei - jene, die sich auf christlich-soziale Wurzeln berufen, schon gar nicht - einer solchen aus guten Gründen ernsthaft verschließen. Weitblickend und staatsmännisch agierenden Regierungen, die sich einer Diskussion darüber öffnen können, winkt als Lohn für ihren Mut eine zumindest um einen Deut gerechtere, stabilere und nachhaltigere Gesellschaft.•