Die alte Regelung ist kurz, klar und 20.000 Schilling wert. Die neue Regelung ist länger, nicht so klar, aber sie bringt 60.000 Schilling. Ab kommendem Jahr gibt es den neuen Lehrlingsfreibetrag, | der kundigen Lehrherren die Mühe der Heranbildung von Lehrbuam und Lehrmadln mit einem in drei Teilbeträgen gesplitteten Steuerfreibetrag erleichtern soll. Besser gesagt: mit einem Gewinnfreibetrag, | denn der angebotene Steuerspareffekt hängt natürlich von der Ertragslage des Unternehmens ab. Für sich allein wird die neue Steuerbegünstigung zwar kaum jemanden dazu bewegen, demnächst Jungspatzen | sonder Zahl in Ausbildung zu nehmen. Aber sie ist zweifellos ein zusätzlicher Impuls für diese Entscheidung.
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Die Idee ist nicht neu, und man kennt sie schon seit dem Budgetbegleitgesetz 1998. Unternehmer, die seit 1. Juni 1998 mit einem Lehrling ein Lehrverhältnis im Sinne des gewerblichen oder land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes begonnen haben, konnten (und können heuer noch) einen einmaligen Freibetrag von 20.000 Schilling als fiktive Betriebsausgabe mit steuerlicher Wirkung
absetzen.
60.000 Schilling als Betriebsausgabe
Ob und wie viele "Azubi's" (neudeutsch für "Auszubildende") durch den schönen Freibetrag tatsächlich eine neue Lehrstelle erlangt haben, die sie ohne diese Steuerbegünstigung nicht erlangt hätten,
ist natürlich schwer zu sagen. Immerhin scheint der Gesetzgeber der Idee noch mehr Nachdruck verleihen zu wollen, weshalb er den schönen Freibetrag verdreifacht hat. Und zwar mit Wirkung ab 1.1.2000
(was besonders für Firmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr zu beachten ist).
Die verdreifachte Betriebsausgabe wird freilich nicht auf einmal zugebilligt, sondern ist an drei unterschiedliche Ereignisse geknüpft: an den vertragsgemäßen Beginn des Lehrverhältnisses, an dessen
planmäßiges Ende und an eine erfolgreiche Lehrabschlussprüfung. Die drei Teilfreibeträge sind nicht junktimiert. Sie sind jeweils einzeln ereignisbezogen und können unabhängig voneinander beansprucht
werden · sobald eben die einzelnen Ereignisse eintreten.
Fiktivausgabe mit Auflagen
Die einzelnen Teilfreibeträge stehen in jenem Kalenderjahr zu, in dem Beginn bzw. Ende des Lehrverhältnisses oder die Abschlussprüfung stattfindet. Sie können bilanzmäßig (als unversteuerte
Rücklage) oder außerbilanzmäßig behandelt werden oder eben als Fiktivausgabe bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Die auf den ersten Blick leicht durchschaubare Steuerbegünstigung für Lehrherrn erfordert allerdings die Beachtung einer Reihe von Voraussetzungen, zeitlichen Abstimmungen und Formalismen. Deshalb
hat die Finanzverwaltung im Rahmen des neuen Erlasspakets zum Steuerreformgesetz 2000 auch dem Lehrlingsfreibetrag (amtliches Kürzel: LFB) einen ausführlichen Part gewidmet.
Voraussetzung: BAG-Lehrvertrag
Erste Voraussetzung ist, dass ein Lehrvertrag aufgrund der Berufsausbildungsgesetze (BAG) abgeschlossen wird. Das grenzt alle jene Branchen und Berufe aus, die nicht in der offiziellen
Lehrberufsliste aufscheinen, was vor allem im freiberuflichen Bereich häufig zutrifft; solche Lehrherrn gewinnen also aus dem LFB alter und neuer Prägung nichts. Auch ein Ausbildungsversuch stellt
ebensowenig ein Lehrverhältnis in einem Lehrberuf (mit LFB-Vorteil) dar, wie etwa eine bloße Vorlehre.
Erster Teilbetrag zum Start
Ist die rechtliche Voraussetzung gegeben, kommt es also zum Abschluss eines Lehrvertrages, dann steht Teil 1 des Lehrlingsfreibetrages zu: eine (fiktive) Betriebsausgabe von 20.000 Schilling,
allenfalls auch verlusterhöhend.
Wird ein Lehrverhältnis unterbrochen und später bei dem (selben oder einem anderen) Lehrherrn fortgesetzt, gibt es natürlich nicht neuerlich LFB Teil 1. Wohl aber kann ein neues Lehrverhältnis (plus
LFB) vorliegen, wenn ein Lehrling in einen gegenüber der vorhergehenden Lehre anderen Lehrberuf einsteigt.
Kommt es zu einem planmäßigen Ablauf des Lehrvertrages, dann gibt es LFB Teil 2. Wenn aber das Lehrverhältnis vor Vertragsende beendigt wird (etwa durch Kündigung seitens des Lehrlings, durch
Entlassung oder wenn gar der Lehrherr die Lehrberechtigung verliert), dann muss der Betrieb auf LFB 2 verzichten.
Teil 3 bei Prüfungserfolg
LFB Teil 3 steht zu, wenn Lehrbua oder -madl die Lehrabschlussprüfung ablegt, womit offenbar der Lehrherr für seine Ausbildungsgeduld belohnt werden soll. "Erfolgreich ablegt" verlangt das Gesetz,
was im Falle eines "Bauchflecks" für Lehrling und Lehrherrn gleichermaßen Pech bedeutet. Wird die Abschlussprüfung etwa schon vor dem planmäßigen Lehrvertragsende abgelegt, gibt es den LFB im
Doppelpack: Teil 2 plus 3. Ein goldener Schuss für den Lehrherrn.
Die erst ab kommendem Jahr anwendbare Dreifach-Begünstigung muss noch mit der seit 1.6.1998 bis Ende dieses Jahres geltenden "Altregelung" in Übereinstimmung gebracht werden. Alt- und Neuregelungen
überlappen sich dabei. Darauf nehmen die im Durchführungserlass dargestellten Beispiele Bezug:
· Lehrverhältnis hat am 1.5.1997 begonnen, endet am 4.3.2000; erfolgreiche Lehrabschlussprüfung am 10.3.2000. LFB 1 steht nicht zu, weil die "Altregelung" erst seit 1.6.1998 gilt. LFB 2 + 3 stehen
zu.
· Lehrverhältnis hat am 1.10.1998 begonnen, endet am 4.3.2001, Abschlussprüfung am 10.3.2001. LFB 1 (gemäß Altregelung) steht zu, ebenso LFB 2 + 3.
· Lehrverhältnis hat am 1.10.1998 begonnen, endete (unter Anrechnung von Vorzeiten) am 4.12.1999. Abschlussprüfung am 10.1.2000. LFB 1 steht zu, (Altregelung!), LFB 2 nicht (gilt erst ab 2000!), LFB
3 ja.
3 Freibeträge im Wechselspiel
Ein nicht uninteressantes Wechselspiel kann sich bei Kombination der durch die Steuerreform 2000 neugestylten Lehrlings-, Forschungs- und Bildungsfreibeträge ergeben.
So stört es den Lehrlingsfreibetrag (LFB) keineswegs, wenn die Lohnkosten dieser Lehrlinge in die Grundlage für den Forschungsfreibetrag (FFB) einbezogen werden. Es gibt auch keinen wechselseitigen
Ausschluss zwischen dem LFB und dem neuen Bildungsfreibetrag (BFB).
Und wenn ein Lehrling im Forschungsbereich eines Betriebs eingesetzt wird und der Arbeitgeber für ihn spezifische Aus- oder Fortbildungskosten aufwendet, dann kann ein cleverer ausbildungsfreudiger
Forscher/Lehrherr alle drei FB's attraktiv zusammenmischen.