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Eine teure Frage der Rundung

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Ein Teil der seit 1997 neuen Zinsgleitklauseln führt laut Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu einer "Aufrundungsspirale", die sich zu Lasten der Kunden auswirkt, so der Tenor gestern in einer Pressekonferenz.


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Die 1997 von der österreichischen Kreditwirtschaft eingeführte Zinsgleitklausel sieht eine vierteljährliche Anpassung des Zinssatzes an die maßgeblichen Leitzinssätze vor. Dabei wird der Zinssatz immer auf volle Achtel-Prozentpunkte aufgerundet.

Der VKI und das Justizministerium (als außerordentliches Mitglied des VKI) haben nunmehr eine kaufmännische Rundung - also unter 5 abrunden und ab 5 aufrunden - anstatt der prinzipiellen Aufrundung gefordert, da die derzeit von vielen Banken praktizierte Rechenweise zu einer regelrechten "Aufrundungsspirale" führen würde. Der VKI hat ausgehend von der Annahme, dass 1990 ein Kredit von 1 Mill. Schilling mit dieser neuen Zinsgleitklausel aufgenommen worden wäre, eine hypothetische Nachrechnung angestellt (tatsächlich gibt es die Regelung ja erst seit 1997). Dabei hat sich herausgestellt, dass der durch die Aufrundungsspirale entstehende Schaden über 100.000 Schilling ausmachen würde.

Zwei Banken, die Raiffeisenlandesbank (RLB) NÖ-Wien und die Bank Austria (BA) wurden vom VKI im Einvernehmen mit Böhmdorfer abgemahnt und aufgefordert, eine freiwillige Unterlassungserklärung abzugeben. Während die RLB NÖ-Wien der Aufforderung nachkam, die beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden, sei dies bei der BA nicht der Fall gewesen. Die BA müsse daher nun mit einer Klage rechnen, so Böhmdorfer. "Wir waren und sind zu diesem Thema gesprächsbereit", meinte dazu ein Sprecher der Bank Austria und betonte, dass die besagte Klausel den Gesetzesvorlagen entspreche und sich die BA auch gesetzeskonform verhalten hätte. Inwieweit man den Forderungen des VKI nachkommen werde, könne er jedoch noch nicht sagen.

Böhmdorfer betonte, dass es sich bei den abgemahnten Banken nur um Beispiele handle und auch andere Kreditinstitute - aber nicht alle - davon betroffen seien. Weitere Abmahnungen und Verbandsklagen seien geplant, sofern die Banken nicht von sich aus zu einer einheitlichen Vorgangsweise bei der Bereinigung der Angelegenheit finden würden. Wichtig wäre es, so Böhmdorfer, dass die Kreditnehmer ihre Verträge genau durchlesen und die Banken auch selbst auf diese Klausel ansprechen.