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Eine trügerische Sicherheitsmaßnahme

Von Simon Rosner

Politik

Über Nutzen und Gefahr von Überwachung im öffentlichen Raum.


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Wien. Die Bahnhofshalle in Lyon, in Turin, in Mailand. Auf vielen Stunden Videomaterial ist für kurze Zeit die immergleiche Person zu sehen. Graue Hose, Rucksack, schwarze Jacke mit Kapuze. Der Mann ist Anis Amri, der Attentäter von Berlin. Wenige Stunden nach den Aufnahmen fand er in Sesto San Giovanni sein Ende.

Die Videoaufnahmen halfen, den Weg des Terroristen nachzuzeichnen. Dass Amri aber von zwei Polizisten gestellt werden konnte, war reiner Zufall. Womit die Debatte über Sinn und Unsinn von Videoüberwachung um einen spektakulären Fall reicher ist. Wie kann ein gesuchter Verbrecher wie Amri trotz moderner Überwachungssysteme mit dem Zug quer durch Europa reisen?

Rund um das Attentat auf dem Weihnachtsmarkt sind noch viele Fragen offen. Doch was sich auch diesmal zeigte, war, dass fehlende Daten nicht das Problem waren. "Es gibt eine Überladung mit Information, sie waren auch in Berlin vorhanden, aber nicht die interne Fähigkeit, sie zu verarbeiten", sagt der Soziologe Reinhard Kreissl vom Wiener Zentrum für sozialwissenschaftliche Sicherheitsforschung (Vicesse).

Die Bilder aus den Bahnhöfen sind ein gutes Beispiel. Selbst wenn man genau gewusst hätte, wie Amri gekleidet ist, hätte es einer Person vor dem Monitor bedurft, die ihn erkennt und Alarm schlägt. "Es ist das Problem des Flaschenhalses", sagt Kreissl. Eine Unmenge an Daten ist zwar einerseits Hilfe bei der Ermittlungsarbeit, sie verschlingt andererseits aber auch bei der nachträglichen Untersuchung viele Ressourcen.

Das Dilemma ist jenem ähnlich, dem Reisende durch die Digitalkamera begegnen. Zwar kann man nun im Urlaub wirklich alles fotografieren, doch dann fehlt Zeit und Geduld, auch wirklich alle 3000 Fotos durchzuschauen.

Eine Videoaufnahme kann Verbrechen nicht verhindern, wenn niemand in Echtzeit zusieht. Es gibt allerdings seit Jahren Versuche, auffällige Daten herauszufiltern und sie mit Alarmsystemen zu verknüpfen. "Das klappt aber von vorne bis hinten nicht", sagt Forscher Kreissl. Es gibt zu viele Fehlmeldungen. Zwar mögen sich beispielsweise Ladendiebe oft anders durch ein Geschäft bewegen als Kunden, sie aber tatsächlich durch Algorithmen zu entdecken, ist jedoch kaum möglich. Und auch simple Gesichtserkennungssoftware kann recht schnell überlistet werden. Meist reicht eine Sonnenbrille.

Videoanlagen verändern Kriminalitätsgeschehen nicht

Es ist möglich, dass in Zukunft derartige Systeme akkurater werden, doch sollte man hier die Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen nicht unterschätzen. Wer in einem Kaufhaus eine Taschenkontrolle über sich ergehen lassen muss, nur weil er zu langsam durch die Gänge geschlurft ist und deshalb Alarm ausgelöst hat, wird sich irgendwann anders verhalten, um möglichst nicht aufzufallen. Dieser sogenannte "Chilling Effect" ist vielfach untersucht und nachgewiesen worden.

"Videoanlagen verändern das Kriminalitätsgeschehen nicht", sagt Kreissl, der dieses Thema seit Jahren beforscht. Nachgewiesen ist nur, dass der Einsatz von Videokameras in Parkhäusern die Einbrüche in Autos reduziert. Oder eben verlagert. Dies ist etwa beim Drogenhandel auf der Straße zu bemerken, der sich zwar in andere Gebiete verdrängen, aber eben nicht unterbinden lässt.

In Österreich ist der polizeiliche Einsatz von Kameras durch das Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Die Zahl der Orte, die entsprechend überwacht werden, liegen laut Innenministerium im "niedrigen zweistelligen Bereich". Es gibt aber unzählige private Kameras, die aus verschiedenen Gründen den öffentlichen Raum observieren.

Die Kooperation mit der Polizei ist unterschiedlich gut, grundsätzlich können die Behörden aber mit einer Beschlagnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft auf dieses Material zugreifen. Es ist jedoch für Ermittlungszwecke nicht immer verwendbar. So hat etwa die Asfinag 6000 Kameras in ganz Österreich montiert, um den Verkehrsfluss auf den Autobahnen zu prüfen, die Kennzeichen sind aber nicht zu erkennen. Technisch wäre das kein Problem, datenschutzrechtlich schon. Erst vor wenigen Tagen forderte Oberösterreichs Landespolizeidirektor Andreas Pilsl einen besseren Zugriff auf private Systeme.

Argumentiert wird dieses Mehr an Überwachung auch mit einem verbesserten subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Doch auch hier ist Skepsis angebracht. Experten sehen zwar eine Berechtigung bei speziellen Angsträumen - auch hier wird das Parkhaus als Beispiel genannt -, doch gerade im öffentlichen Raum kann die Sichtbarkeit solcher Systeme auch Gegenteiliges bewirken, da erst Kameras oder auch die massive Polizeipräsenz ein Bewusstsein für das Risiko schaffen können.

Diese Kameras liefern auch Bilder, und bisweilen sind diese schrecklich und verstärken die Angst. Vor Weihnachten ist eine Gewalttat in der Berliner U-Bahn aufzeichnet worden, bei der ein Mann eine junge Frau einige Stufen heruntertrat. Das Opfer kam mit einem Armbruch noch glimpflich davon, weshalb über diese Straftat normalerweise außerhalb Berlins kaum berichtet worden wäre. Die grauenvollen Bilder der Tat verbreiteten sich jedoch via Internet schnell und sorgten für Entsetzen. "Das Visuelle verstärkt das natürlich", sagt Kreissl. Das Sicherheitsgefühl verbessern diese Bilder wohl nicht.