Für die Österreichische Unesco-Kommission sind die geplanten 66 Meter für den Heumarkt-Turm Vertragsbruch - eine Aberkennung des Prädikats Weltkulturerbe für die Innere Stadt steht im Raum und erhitzt die Gemüter.
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Wien. Ungeachtet der vielen Für- und Wider-Stimmen im Fall des geplanten Wohn- und Büroturmes am Heumarkt-Areal mit 66 Metern Höhe, sind viele um das zukünftige Weltkulturerbe Wien besorgt. Denn was passiert, wenn die Unesco (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) bei ihrer Jahresversammlung im Juli beschließt, den Status für Wien abzuerkennen und Wien auf die rote Liste setzt? Welche Folgen könnte das für Wien haben und könnte es überhaupt soweit kommen?
Der Vertrag "Unesco Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" wurde zwischen der Unesco und Österreich geschlossen. "Die Republik Österreich hat die Welterbe-Konvention ratifiziert und hat sich damit verpflichtet, diejenigen Städte, die es danach sukzessive bei uns eingereicht hat, nach Bestand und Wertigkeit zu schützen", erklärt Gabriele Eschig von der Österreichischen Unesco-Kommission. "So wie man es selbst festgelegt hat. Es ist nicht so, dass das jemand von außen bestimmt hätte", sagt sie zur "Wiener Zeitung".
Im Jahr 1992 wurde der Vertrag demnach unterzeichnet. Danach kamen Städte oder Gebäude wie Salzburg oder Schönbrunn dazu. "Es gibt nicht für jede Stadt einen eigenen Vertrag", so Eschig, "alles basiert auf dem ursprünglichen Vertrag. Die Städte oder Länder bringen konkrete Vorschläge vor, die die Unesco annimmt oder auch nicht.
Die Innere Stadt wurde im Jahr 2001 auf die Welterbeliste gesetzt. Zuvor wurde auf rund 100 Seiten festgehalten, was man gerne unter Schutz stellen möchte. In der Einreichung wurde vor allem die Geschlossenheit und Qualität der historischen Bebauung auf dem Areal 1. Bezirk, Teile des 3. Bezirks und dem Belvedere festgehalten, die einen außergewöhnlichen, universellen Wert darstellt und geschützt werden muss. "Und jetzt tut man es nicht. Das ist ein Widerspruch", so Eschig im Hinblick auf die Höhe des geplanten Heumarkt-Bauwerks. Sie sieht im Vorgehen der Stadt Wien einen "Vertragsbruch".
Anders als oft dargestellt, hält Eschig jedoch fest, dass die Institution nie eine genaue Meterangabe gemacht hat. Allerdings sollte sich die Höhe an den bestehenden Gebäuden, sprich dem Intercontinental Hotel, orientieren, das um die 40 Meter hoch ist. Die Vertikalisierung sei im historischen Zentrum insgesamt ein Problem. Sie sei nicht kompatibel mit der Erhaltung eines historischen Zentrums, sagt sie.
Der Canaletto-Blick sei jedoch sehr wohl in der Bewerbung angegeben. "Eine historische Stadt hat besonders im Barock sehr großen Wert auf Sichtachsen gelegt." In der Einreichung für die Innere Stadt im Jahr 2000 ist in langen Absätzen von den optischen Verbindungsachsen die Rede: "Axial auf das Stadtzentrum ausgerichtet wurden auch die lang gestreckten Gartenanlagen und Schaufassaden der Vorstadtpaläste des Prinzen Eugen (Unteres und Oberes Belvedere, ...)." Aber es gehe nicht allein um die Sichtachsen, es gehe um ein historisches Ensemble, das solche Höhen und Volumina nicht erlaubt, so die Unesco-Generalsekretärin.
Bei einem Verlust des Weltkulturerbes für die Innere Stadt würde Wien zwar nicht alleine dastehen, aber doch in der Minderheit sein. Bis jetzt hat einzig und allein die Stadt Dresden den Status aberkannt bekommen. "Die haben eine Brücke für eine sechsspurige Autobahn gebaut", so Eschig. Und auch Liverpool ist nun auf der roten Liste gelandet: Die historische Hafenanlage wird von Hochhäusern überschattet.
Der Standpunkt der Unesco ist klar und deutlich. Auch Kanzleramtsminister Thomas Drozda hat bereits darauf hingewiesen, dass internationale Verträge einzuhalten sind. Die Entscheidung über das Heumarkt-Projekt treffe aber der Wiener Gemeinderat, betont er. Und dieser sieht das anders.
Falls Wien den Beschluss für den 66-Meter-Turm am 1. Juni im Gemeinderat trifft, drohe die Aberkennung Welterbestatus. Das hätte zwar keine rechtlichen Konsequenzen, wäre aber laut Eschig "eine ziemliche Blamage". "Wenn das Weltkulturerbe nicht mehr als Barriere vorhanden ist, dann wird es noch prekärer. Dann werden die Begehrlichkeiten größer, und ob sich die Politik diesem Druck entziehen kann, bezweifle ich."
Die rot-grüne Regierung will jedenfalls diesem Vorwurf vorbeugen und brachte am Freitag einen diesbezüglichen Antrag ein: Nach dem Heumarkt soll es in der Inneren Stadt und Umgebung keine weiteren Hochhäuser geben. Grünen Planungssprecher Christoph Chorherr bekräftigte das Bekenntnis mit einem Vergleich: Ein Antrag des Gemeinderates aus dem Jahr 1905 zum Wald- und Wiesengürtel rund um die Stadt sei die Grundlage für den heutigen Wienerwald gewesen - und dieses Bekenntnis habe schließlich auch über 100 Jahre gehalten.
Wissen
In Österreich ist das Unesco-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt mit 18. März 1993 in Kraft getreten. Mit der Unterzeichnung ging Österreich die internationale Verpflichtung ein, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und zu erhalten. Seither wurden neun österreichische Stätten in die Welterbeliste aufgenommen; das historische Zentrum der Stadt Salzburg, Schloss und Gärten von Schönbrunn, Hallstatt-Dachstein/ Salzkammergut, die Semmeringeisenbahn, Graz - Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg, die Wachau, historisches Zentrum Wien, Fertö-Neusiedler See und die prähistorische Pfahlbauten um die Alpen.