Ein großes Paket mit Maßnahmen zur Eindämmung der Wirtschaftskriminalität, die Reform des Sexualstrafrechts, Neuerungen bei den Heimverträgen und Grundrechte für Heimbewohner sollen im neuen Jahr den Justizausschuss passieren. Das Dauerthema StPO-Reform schafft im Jahr 2004 vielleicht wirklich die Gesetzwerdung.
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Wirtschaftspaket
"Vorgänge wie bei Parmalat ausschließen", will Maria Fekter, ÖVP-Justizsprecherin und Vorsitzende des parlamentarischen Justizausschusses. Dazu soll noch im Jänner auf Antrag aller vier Parlamentsparteien das Handelsgesetzbuch schärfere Regelungen zu Abschlussprüfungen (Unvereinbarkeitsbestimmungen, Haftung) erhalten. Härter bestraft werden soll auch der Insiderhandel. Fekter: "Damit wollen wir stärkeres Unrechtsbewusstsein schaffen, um den Wirtschaftsstandort sicherer zu machen."
Sexualstrafrecht
In den Justizausschuss gelangt auch erneut die Reform des Sexualstrafrechts. Bekannt sind die geplanten Verschärfungen beim "Grapschen" sowie die Angleichung der Strafrahmen von Vergewaltigungen in- und außerhalb der Ehe. Noch bestehen Abgrenzungsprobleme beim Kinderpornographie-Paragraphen. Fekter: "Wir wollen nicht Urlaubsfotos vom Nacktbadestrand kriminalisieren".
Unbare Zahlungsmittel
Eine Regierungsvorlage sieht für Bankomat- und Kreditkarten Urkundenstatus vor. Weil der reine Plastikwert der Karten unter der Bagatellgrenze war, habe sich bisher eine "juristisch unzureichende strafrechtliche Verfolgung" von Diebstahl und Fälschung ergeben, erklärt Fekter.
Heimvertragsgesetz
Mindeststandards bei Preisbildung, Kündigungen und Informationspflichten für Menschen in Betreuungseinrichtungen soll das Heimvertragsgesetz bringen. Zusätzlich kommt ein Heimaufenthaltsgesetz, um den Rechtsschutz für Heiminsassen zu garantieren. Freiheitsentziehende Maßnahmen (wie etwa das Festschnallen am Rollstuhl) darf nur unter Anleitung des Arztes bei genauer Dokumentation erfolgen.
StPO-Vorverfahren
Dauergast in den Expertengremien und das seit Jahren: Die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens. Über das "Jahrhundertwerk" wird immer noch verhandelt. Ein Kompromiss oder - je nach Standpunkt - eine Verwässerung scheint sich bei der Rolle der Untersuchungsrichter abzuzeichnen. Waren die Richter laut Ur-Entwurf nur dafür vorgesehen, über die Einhaltung der Menschenrechte zu wachen (z. B. Untersuchungshaft), könnten sie im Vorverfahren nun doch noch mehr zu tun bekommen. Besonders heikle Verfahren sollen in den Hände der Untersuchungs-("Ermittlungs")-Richter bleiben. Fekter hofft auf einen Abschluss der Arbeiten in den Ausschüssen im März.
Wohnrechtsnovelle
Das Gebäudebewirtschaftungsrecht soll vereinheitlicht werden, Betriebskostenabrechnungen gleich ausschauen, egal ob es sich um Eigentums- oder Mietwohnungen handelt.