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Berechtigte Skepsis an Rauch-Kallats Tabak-Mindestpreis. | +++ 1 Cent mehr pro Zigarette ist zu wenig. | Die Formel klingt bestechend einfach. Bei höheren Preisen steigt die Jugend aus. Mindestpreise für Zigaretten könnten also den Tabakkonsum senken. Eigentlich sollten mit den neuen Mindestpreisen für Zigaretten, die Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat also alle zufrieden sein. Sind sie aber nicht. Denn die Formel hat viele Mankos.
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Die Argumente gegen den Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packerl sind vielfältig. Die FPÖ spricht ganz im Sinn des kleinen Mannes von "Abzockerei". Interessanter die Reaktionen derer, die mit dem Rauch ihr Geld verdienen. Die Trafikanten sind froh, dass die Dumping-Preise ein Ende haben und ihre Geschäfte kalkulierbarer werden. Auch Marktführer Austria Tabak bekennt sich vorsichtig zum Jugendschutz.
Die Konkurrenten der Austria Tabak hingegen hätten lieber eine Mindeststeuer gesehen. Eine derartige Regelung hätte ihnen die Möglichkeit offen gelassen, weiter den Preiswettbewerb zu führen - sie hätten ja ihren eigenen Erlös zu Gunsten des niedrigeren Verkaufspreises schmälern können.
Diese Steuerlösung wäre auch bei der EU durchgegangen. Für Rauch-Kallat war sie aber nicht ausreichend. Schon die letzte Anhebung der Steuern sei wegen der Dumping-Preise ins Leere gegangen.
Preis oder Steuer ist aber nicht die einzige Frage, die Rauch-Kallat offen lässt. Abzockerei hin oder her - welcher Raucher lässt sich wirklich davon abschrecken, dass ein Packerl künftig 3,25 Euro statt bisher rund 3 Euro kostet. 1 Cent mehr pro Tschick ist im Kräftemessen mit der Sucht nicht viel.
Rauch-Kallats Mindestpreis ist weder Fisch noch Fleisch. Die Ministerin greift in die Freiheit der Raucher ein, indem sie die Preise erhöht. Sie setzt aber kein wirksames Zeichen, indem sie das Suchtmittel erschwinglich bleiben lässt.
Und der Jugendschutz? In Trafiken sollten Jugendliche unter 16 schon jetzt keine Zigaretten mehr bekommen - wenn die bestehenden Schutzbestimmungen auch wirklich eingehalten würden. Und der Ausweg über Automaten ist mit dem 1. Jänner 2007 verbaut, wenn Zigaretten nur mehr mit Bankomatkarten bezahlt werden können. Die Altersprüfung ist dabei miteingeschlossen.