VfGH-Präsident Karl Korinek bestätigte in der "Pressestunde" die Möglichkeit, dass das Frauenpensionsalter schon vor 2033 hinaufgesetzt werden kann - und das mit einfacher Mehrheit.
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Beim jüngst ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Pensionsreform 2000 hatte dieser klar gestellt, dass das Verfassungsgesetz über die Altersgrenzen das unterschiedliche Pensionsalter von Männern und Frauen für zulässig erklärt, es aber nicht zwingend vorsieht. Dies gehe natürlich "nicht von heute auf morgen", denn man müsse berücksichtigen, "dass viele Menschen sich darauf eingestellt haben", erklärte Korinek. Eine entsprechende Reform könnte übrigens von den Regierungsparteien auch ohne eine Zustimmung der SPÖ beschlossen werden. Im Zuge der Harmonisierung müsste es in jedem Fall Änderungen beim Pensionsalter geben, stellte Korinek klar.
Der ÖGB erteilte der vorzeitigen Anhebung eine Absage. Zuerst muss die Regierung eine aktive Gleichstellungspolitik in Angriff nehmen.