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Eingekerkert bei Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher

Von Karl Ettinger

Politik

Durch einen Rechnungshofbericht rücken Mängel im Maßnahmenvollzug am Freitag im Nationalrat in den Fokus. So sollten teure Behandlungen in Psychiatrien außerhalb der Justizanstalten vermieden werden, meinen die Prüfer.


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Seit die ÖVP in der Vorwoche letztlich gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner ein Anti-Terror-Paket samt Sonderhaft für islamistische Extremisten angekündigt hat, steht der sogenannte Maßnahmenvollzug in Gefängnissen unter besonderer Beobachtung. Bundeskanzler ÖVP-Obmann Sebastian Kurz hat ausdrücklich als Ziel genannt, Terroristen müssten notfalls lebenslang wie geistig abnorme Rechtsbrecher "weggesperrt" werden, was prompt auf Widerstand bei Strafrechtsexperten gestoßen ist. Der Rechnungshof listet in einem aktuellen Bericht über den Strafvollzug Defizite und Probleme beim Maßnahmenvollzug auf, die am Freitag im Parlament zur Sprache kommen werden und die von Justizministern nicht beseitigt wurden: Der Maßnahmenvollzug erfordert viel Personal, Betroffene müssen mangels eigener psychiatrischer Abteilungen in Justizanstalten zu hohen Kosten extern in Psychiatrien behandelt werden; ein Konzept mit Verbesserungen wurde nicht umgesetzt.

Die amtierende Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat das Problem der steigenden Zahlen von Häftlingen im Maßnahmenvollzug von ihren Vorgängern geerbt. Knapp 1.200 Betroffene waren mit dieser speziellen Form des Strafvollzugs abgesondert, insgesamt waren und sind die 28 Justizanstalten mit 8000 bis 9000 Häftlingen extrem belastet und teils überbelegt.

Schon 2014 ist zu einer Reform des Maßnahmenvollzugs eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Einer der wesentlichen Empfehlungen war, dass der Vollzug der strafrechtlichen Unterbringung nicht mehr im Strafvollzugsgesetz, sondern in einem eigenen Gesetz zum Maßnahmenvollzug festgeschrieben werden solle. 2017 wurde vom Justizministerium ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Begutachtung ausgeschickt, zur Umsetzung und zu einem Beschluss kam es dann aber dennoch nicht. Ein weiterer gezielter Anlauf unter Ex-Justizminister Josef Moser fiel 2019 dem Bruch der ÖVP-FPÖ-Koalition und der Vorverlegung der Nationalratswahl auf September 2019 zum Opfer.

Kosten für psychiatrische Krankenanstalten gestiegen

Anfang des vergangenen Jahres standen in den Justizanstalten Asten bei Linz, in Göllersdorf in Niederösterreich sowie in der Justizanstalt Wien-Josefstadt insgesamt 337 Plätze zur Verfügung. Zusätzlich gab es in psychiatrischen Krankenanstalten 220 Plätze, womit das Justizministerium über 557 Plätze für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügte, wird im Rechnungshofbericht aufgelistet. Damit war eine Überlastung gegeben. Allein in den Krankenanstalten waren 50 Personen mehr als vorgesehen. Die Unterbringung in Krankenanstalten war im Regelfall bis zu vier Mal so teuer wie in Justizanstalten. Deswegen fielen beträchtliche Mehrkosten an. Die Kosten dafür sind von 2015 bis 2018 um rund 44 Prozent auf 43 Millionen Euro im Jahr gestiegen, hielten die Rechnungshofkontrollore fest. Justizministerin Zadic konnte sich zuletzt immerhin über den Ausbau der Anstalt im oberösterreichischen Asten freuen.

Die beengten Verhältnisse und die Überbelastung beim Maßnahmenvollzug wegen der steigenden Zahl  der Häftlinge in diesem Bereich machten die Schwierigkeiten offensichtlich. Hinter den Mauern der Anstalten zeigten sich, wie der Rechnungshof ebenfalls feststellte,  aber noch weitere Probleme. Dazu gehörte, dass "neben den fehlenden Kapazitäten zur Unterbringung ein Mangel an medizinischen, speziell psychiatrischen Fachkräfen" herrschte, "wodurch eine Betreuung rund um die Uhr nicht gewährleistet war". Der Rechnungshof empfahl, dass die Kapazitäten für den steigenden Platzbedarf im Maßnahmenvollzug erhöht werden sollten. Auch dem Mangel an psychiatrischen Fachkräften müsse begegnet werden.

Justizwachbeamte auffallend lang krank

Zu einem weiteren Ausbau teilte das Justizministerium dem Kontrollorgan mit: "Die Einrichtung weiterer Anstalten für geistig abnorme zurechnungsunfähige Rechtsbrechende werde im Lichte der Entwicklung und Gestaltung einer allfälligen Maßnahmenvollzugsreform (und der Konsequenzen daraus) ergebnisoffen zu diskutieren sein." Die Justiz ließ sich damit vieles offen. Was den Mangel an psychiatrischen Fachkräften betrifft, so seien einzelne Rekrutierungsmaßnahmen nicht zielführend, teilte das Ressort mit.

Der Verweis im Rechnungshofbericht zeigt, welche zusätzlichen baulichen Herausforderungen und bei der Ausstattung mit Fachpersonal auf die Justizministerin zukommen, wenn ÖVP und Grüne tatsächlich die von Kurz angekündigten Pläne, verurteilte Terroristen wie geistig abnorme Rechtsbrecher, solange diese eine Gefahr für die Gesellschaft seien, notfalls lebenslang einzuperren. Dazu kommt das Hauptproblem, mit der die türkis-grüne Bundesregierung trotz der Steigerung des Justizbudgets weiter konfrontiert ist – der Personalmangel bei der gut 3000 Bedienstete zählenden Justizwache in den Gefängnissen. Bei der Justizwache gibt es außerdem eine auffallende Häufung von Krankenständen, die die Personalengpässe weiter verschärften. Im Schnitt waren Justizwachbeamte laut Rechnungshof 26 Tage im Krankenstand, in der Privatwirtschaft sind es nur rund halb so viele Tage.