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Eingeschränkter 1500-Euro-Pflegebonus für Angehörige ab Mitte 2023

Von Karl Ettinger

Politik

Der Nationalrat gibt heute grünes Licht für weitere Maßnahmen der Pflegereform.


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Die 1.500 Euro Pflegebonus waren eines der Versprechen der ÖVP vor der Nationalratswahl 2019. Die Obfrau des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, machte sich besonders dafür stark, um die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durch Angehörige zu unterstützen. Bei der Sitzung des Nationalrats heute, Mittwoch, erfolgt nun der Beschluss des Pflegebonus im Hohen Haus und damit ein nächster Schritt im Rahmen der Pflegereform der Koalition von ÖVP und Grünen. Allerdings passiert die Umsetzung in eingeschränkter Form und der Pflegebonus gilt erst ab Juli 2023. Gleichzeitig wird für Pflegekräfte ab dem 43. Lebensjahr wegen der hohen Arbeitsbelastung eine zusätzliche Urlaubswoche eingeführt.

Das Maßnahmenpaket zur Pflegereform ist von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und seiner Parteikollegin Klubobfrau Sigrid Maurer sowie ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Mai diesen Jahres vorgestellt worden. Eine erste Etappe ist bereits beschlossen worden. Diese bringt rund 150.000 Pflegebediensteten und Heimhelferinnen mit dem Dezembergehalt eine zusätzliche Zahlung von 2.000 Euro brutto noch für das heurige Jahr und dann auch für 2023, für die der Bund die Kosten von insgesamt 570 Millionen Euro übernimmt.

Angehörigenbonus ab Pflegestufe 4

Der Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro für Angehörige, die daheim hilfsbedürftige Menschen betreuen und pflegen, hätte Anfang 2023 kommen sollen, wird jetzt aber mit einem halben Jahr Verzögerung Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Allerdings gibt es mehrere Voraussetzungen und damit Einschränkungen. Dieser Pflegebonus wird nur an Angehörige bezahlt, wenn die betreute Person seit mindestens einem Jahr im gemeinsamen Haushalt lebt. Außerdem muss der Pflegebedürftige Pflegegeld ab der Stufe 4 sowie der Stufe 5, 6 und 7 beziehen, das bedeutet, dass bereits ein hoher Pflegebedarf gegeben ist. Die weitaus meisten der insgesamt rund 460.000 Bezieher von Pflegegeld in Österreich beziehen Pflegegeld in den Stufen 1, 2 und 3. Bei den höheren Stufen des Pflegegeldes ist in vielen Fällen schon professionelle Hilfe notwendig.

Dazu kommt noch eine weitere Einschränkung. Der 1.500-Euro-Pflegebonus für Angehörige ist auch daran gebunden, dass das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto im Monat nicht überschreiten. Ursprünglich war allerdings vorgesehen gewesen, dass nur jene Personen einen derartigen Pflegebonus erhalten, die für die Pflege eines Angehörigen im häuslichen Umfeld ihren bisherigen Beruf aufgeben oder als pflegende Angehörige versichert sind. Allerdings können nach dem Gesetzesantrag der Koalition auch Pensionisten einen 1.500-Euro-Pflegebonus erhalten, wenn sie Angehörige daheim pflegen. Der Bonus wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ist auch nicht pfändbar. Für 2023 wird der halbe Pflegebonus in Höhe von 750 Euro ausbezahlt, 2024 dann in voller Höhe von 1.500 Euro. Für 2025 ist eine Valorisierung, also eine Anpassung an die Teuerung, vorgesehen.

Sechste Urlaubswoche für Pflegekräfte ab 43

Die zweite Maßnahme in dem Pflegepaket, das am heutigen Mittwoch beschlossen wird, sieht die Einführung einer sechsten Urlaubswoche für Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege vor. Erstmals muss diese zusätzliche Urlaubswoche ab jenem Kalenderjahr gewährt werden, in dem betroffene Beschäftigte das 43. Lebensjahr vollenden. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung. Damit Arbeitgeber ausreichend Zeit für eine Umstellung haben, ist bis einschließlich 2026 eine finanzielle Abgeltung der Entlastungswoche erlaubt. Die Übergangsregelung könnte häufiger zum Tragen kommen, weil im Gesundheits- und Pflegebereich akuter Personalmangel herrscht. Damit werden auch Beschäftigte, die älter als 43 Jahre sind, dringend gebraucht. Grundsätzlich ist die Maßnahme zur zusätzlichen Entlastung älterer Pflegekräfte gedacht, damit diese nicht vorzeitig in andere Berufe wechseln.

Zeitguthaben für Nachtdienste

Außerdem erhalten Pflegekräfte, die in Pflegeheimen Nachtdienste verrichten, dafür künftig ein Zeitguthaben von zwei Stunden. Gleichzeitig wird durch eine Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes der fällige Beitrag der Arbeitgeber für die Nachtdienstzeiten eingefroren. Dieser bleibt bei 3,8 Prozent des Bruttolohns, womit der Pensionsversicherung in Summe laut den Gesetzeserläuterungen gut 15 Millionen Euro an Einnahmen entgehen werden.

Der Pensionistenverband mit dem Präsidenten Ex-SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka an der Spitze ist wegen der vielen Einschränkungen beim Pflegebonus für Angehörige fuchsteufelswild. Die Koalition "dilettiere" bei Pflege und Betreuung herum. Durch die Einschränkung auf den gemeinsamen Haushalt bekomme beispielsweise eine Tochter, die in einer Stadt gleich in der Nähe wohne, den 1.500-Euro-Bonus nicht.