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Einigung über Öffnungszeiten

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Österreichs neue Ladenöffnungszeiten wurden am Mittwoch- abend vom Wirtschaftsausschuss verabschiedet. Das neue Gesetz muss noch den Nationalrat passieren und wird dann voraussichtlich Anfang August 2003 in Kraft treten. Künftig dürfen Geschäfte dann Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr und an Samstagen von 5 bis 18 Uhr offen halten.


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Die maximale Offenhaltezeit beträgt 66 Stunden. Allerdings können die Länder per Verordnung die Offenhaltezeiten auch wieder einschränken oder aber die Gesamtoffenhaltezeit auf 72 Stunden erweitern. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage ändern sich nicht. Die Möglichkeit der längeren Öffnungszeiten gab es auch schon bisher - allerdings nur für bestimmte Regionen auf Verordnung des Landeshauptmannes.

Änderungen an dem Gesetz hat es noch bei der Einschränkung für Geschäfte auf Bahnhöfen, Flughäfen etc. auf 80 m² gegeben: Die Ausnahme für Bahnhöfe in Landeshauptstädten wird nun doch nicht auf gesetzlicher Basis kommen, sondern der Landeshauptmann darf entscheiden (ohne Beschränkung auf Landeshauptstädte).

Vorerst scheinen die Länder jedoch kaum darauf erpicht zu sein, die neuen Möglichkeiten zu nutzen: Es habe Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft gegeben, aber "anscheinend gibt es im Burgenland keinen Bedarf die Zeiten auszuweiten", meinte etwa der Pressesprecher von Landeshauptmann Hans Niessl im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Im Burgenland würden die Öffnungszeiten daher, zumindest vorerst, so bleiben wie bisher - also Montag bis Freitag 6 bis 19.30 Uhr und Samstag 6 bis 17 Uhr. Auch Oberösterreich und Kärnten wollen per Verordnung den Status Quo festschreiben. Niederösterreich möchte zumindest die neue Rahmenöffnungszeiten mit maximal 66 Stunden nutzen, lautete es auf Anfrage aus dem Büro von Landesrat Ernest Gabmann.

"Wir haben relativ restriktive Ladenöffnungszeiten", insbesondere im Vergleich zu unseren Nachbarländern, erklärt Reinhold Mitterlehner, Vize-Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), warum die Gesetzesänderung dennoch notwendig ist. Wenn die Länder nicht tätig werden, gilt auf jeden Fall die neue Regelung. Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz solle vermieden werden, dass Kaufkraft ins Ausland abfließt, und es soll den Kundenbedürfnissen - insbesondere der Touristen - besser entsprochen werden, so Mitterlehner.