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Neue Einkunftsart im Einkommensteuergesetz angedacht. | Bei Immobilien: Zuschlag auf Grundsteuer wird erwägt. | Wien. Falls die Schenkungssteuer durch den Verfassungsgerichtshof gekippt wird, werde das nicht ohne "rechtliche Begleitmusik" abgehen, so ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer in der vergangenen Woche. Die Regierung wolle vermeiden, dass ein Fall der Schenkungssteuer zu Umgehungsmodellen bei der Einkommensteuer führt. Welche rechtlichen Maßnahmen die Bundesregierung zur Reparatur ergreifen könnte, wollte Molterer allerdings nicht sagen.
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Wie die "Wiener Zeitung" in Erfahrung bringen konnte, werden im Finanzministerium mehrere Modelle zur Reparatur diskutiert. Eine Idee ist, Schenkungen künftig der Einkommensteuer zu unterwerfen, allerdings mit verminderten Steuersätzen.
Die Grundidee dahinter ist in der finanzwissenschaftlichen Theorie gar nicht so neu: Die herrschende Lehre geht nämlich davon aus, dass die Einkommensteuer einen Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit besteuern soll. Schenkungen wären definitiv ein Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit und könnten daher prinzipiell der Einkommensteuer unterliegen.
Derzeit gibt es im Einkommensteuergesetz sieben Einkunftsarten. Eine Reparaturmöglichkeit wäre, dem Gesetz eine achte Einkunftsart - Schenkungen - hinzuzufügen.
"Nur eine Variante"
SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter bestätigt gegenüber der "Wiener Zeitung" entsprechende Überlegungen, meint aber, dass letztlich politische Verhandlungen entscheiden werden, ob diese Form der Reparatur kommt. Ähnlich äußert sich ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll: "Das ist eine Variante von mehreren. Ob die aber Wirklichkeit wird, ist völlig offen."
Sollten Schenkungen der Einkommensteuer unterworfen werden, würde das allerdings gleich mehrere Fragen aufwerfen. Zum einen ist das die Frage der nahen Angehörigen: Sie müssen derzeit nur zwischen 2 und 15 Prozent Schenkungssteuer bezahlen. Die Einkommensteuer könnte theoretisch aber bis zu 50 Prozent betragen. Um hier eine Steuererhöhung zu verhindern (die politisch auch nicht machbar wäre), denkt man im Finanzministerium an eine Art Flat Tax für Schenkungen in der Gegend von etwa 10 Prozent.
Ein weiteres Problem bei dieser Variante ist allerdings, dass die Theorie vom Zuwachs der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht nur auf Schenkungen, sondern auch auf Erbschaften zutreffen würde. Von der rechtlichen Logik her müssten man daher auch Erbschaften in die Einkommensteuer einbeziehen. Die ÖVP ist aber strikt gegen einen Ersatz für die Erbschaftssteuer.
Grundsteuer-Zuschlag
Im Finanzministerium wird im Zusammenhang mit Immobilien noch eine zweite Variante angedacht: Wird ein Grundstück verschenkt, könnte man nach der Übertragung einen eigenen Zuschlag auf die Grundsteuer einheben - ähnlich wie das Erbschafts- und Schenkungssteuer-Äquivalent im Rahmen der Grunderwerbssteuer.
Der Unterschied wäre, dass es sich um keine einmalige, sondern um eine regelmäßige Zahlung handeln würde. Über diesen Zuschlag wäre dann die Schenkungssteuer abgegolten.
Aus dem Büro von Finanzminister Molterer heißt es zu all dem nur: "Kein Kommentar". Der Reparaturbedarf stehe außer Streit. Allerdings gehe es lediglich darum, Missbrauchsfälle bei der Einkommensteuer zu verhindern.