Warum Verkehrssünder ihre Überwachungskosten quasi selbst zahlen.
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Auf der Landstraße ein paar Kilometer zu schnell gefahren, im Stress eine Sperrlinie übersehen oder mit dem Rad noch schnell bei Rot über die Kreuzung gefahren - wenn Normalbürgerinnen und Normalbürger mit dem Gesetz in Konflikt kommen, geht es oft um Verkehrsstrafen. Nicht immer handelt es sich dabei um vermeintliche Kavaliersdelikte, aber klar ist: Die einschlägigen Verwaltungsstrafen sind nicht nur ein Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch eine Einnahmequelle für den Fiskus.
Komplexe Rechtslage
Wie die daraus resultierenden Gelder verwendet werden und wie hoch die Einnahmen daraus sind, ist jedoch gar nicht leicht herauszufinden. Einerseits ist die rechtliche Lage komplex, andererseits sind im föderalen Österreich Gemeinden, Länder sowie auf Bundesebene die Asfinag als sogenannte Straßenerhalter tätig - also eine Vielzahl an unterschiedlichen Institutionen. Vereinfacht gesagt, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Aufteilung der Strafgelder so: 80 Prozent bekommt der jeweils zuständige Straßenerhalter, 20 Prozent die für die Kontrollen zuständige Polizei.
Dass es sich dabei einfach um ein Körberlgeld für den Fiskus handelt, ist aber etwas zu kurz gegriffen. Denn laut Straßenverkehrsordnung besteht hier sehr wohl eine Zweckbindung - zumindest grundsätzlich.
So sind Strafgelder im Regelfall "für die Straßenerhaltung, für die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung sowie für Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung" zu verwenden, wie es in der StVO heißt. Der Anteil, der an die Polizei fließt, ist hingegen "für die Abdeckung des Personal- und Sachaufwandes, der aus dem Einsatz solcher zusätzlichen Organe auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung entsteht, und für die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung zu verwenden".
Verkehrssünder zahlen ihre eigenen Kontrolleure und einschlägige Hilfsmittel also letztlich selbst. Darunter fallen etwa "Radar- und Lasergeräte, Alkomaten, Alkoholvortestgeräte, die Videonachfahreinrichtung für Zivilfahrzeuge und Abstandsmesssysteme", wie es vonseiten des Innenministeriums zur "Wiener Zeitung" heißt. Ein Sonderfall sind Verstöße nach dem Kraftfahrgesetz, etwa die Missachtung des Handyverbotes. Hier fließen die Einnahmen in die Sozialhilfetöpfe.
Beispiele: Asfinag und Tirol
Wer es jedoch genau wissen wolle, wohin die Einnahmen aus Verkehrsstrafen fließen, "müsste eine Dissertation schreiben", meinte Martin Hoffer, der Chefjurist des ÖAMTC, bereits im Jahr 2014 gegenüber dem "Kurier". Der "Wiener Zeitung" gegenüber bejaht er, dass er das immer noch so sieht.
Es gebe hier viele Unbekannte, meint der Experte. Da ein bundesweites Register über die Einnahmen aus Verkehrsstrafen also fehlt, hat die "Wiener Zeitung" exemplarisch zwei Bundesländer und die Asfinag um die entsprechenden Zahlen von 2020 und 2021 gebeten.
Ein Sprecher des steirischen Verkehrslandesrats Anton Lang (SPÖ) meinte am Montag, die Sache sei kompliziert, man bemühe sich aber darum, die Daten aufzustellen. Jedoch lag bis Redaktionsschluss noch keine Stellungnahme des Landes Steiermark zum Thema vor.
Im Büro der Tiroler Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe (Grüne) wurde mitgeteilt, dass 2020 insgesamt 31,6 Millionen Euro aus Verkehrsstrafen eingenommen wurden. Ans Amt der Tiroler Landesregierung gingen davon jedoch nur etwa 1,7 Millionen Euro, der Rest floss an andere Straßenerhalter wie etwa Asfinag oder Gemeinden. 2021 waren es insgesamt 33,7 Millionen Euro beziehungsweise 1,8 Millionen Euro, die direkt dem Land zugeflossen sind. Heuer waren es bis einschließlich Mai insgesamt bereits etwa 17 Millionen Euro.
Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen sind 2020 insgesamt 115,7 Millionen Euro an Strafgeldern eingenommen worden, 2021 waren es 114,6 Millionen Euro. Dabei sind jedoch von der Polizei eingehobene Verkehrsstrafen laut StVO und Mautstrafen ("Ersatzmauten"), die von Organen der Asfinag eingehoben werden, miteinberechnet.