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Einspruch Euer Ehren

Von Wolfgang Vogel

Leserforum

Verfahren gegen Grasser und Konsorten


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Dass bei den Anklagen rund um Grasser, Buwog, Terminal Tower von den Verteidigern gegen die Anklage Einsprüche erhoben wurden, ja das erstaunt. Meint man doch, Juristen hätten von der Strafprozessordnung zumindestens grundlegende Kenntnisse.
Wenn die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt wird, kann er sie beeinspruchen. Zum Beispiel weil er als Mandatar immun ist, oder das Verfahren ministeriell abgesegnet werden muss. Das ist aber schon erledigt. Auch eine örtliche oder sachliche Unzuständigkeit des Gerichtes könnte eingewendet werden. Oder der Umstand, dass gegen diese Person in dieser Sache schon einmal Anklage erhoben worden ist.
Wie gut, wie stichhaltig oder wie schlüssig das Vorbringen in der Anklageschrift ist, darüber wird in der Hauptverhandlung entschieden. Von Richtern, Schöffen oder Geschwornen - je nachdem. Die urteilen über die Sache und nicht die Verteidiger.
Wäre es nämlich so - ja dann gäbe es gar keine Hauptverhandlungen.