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Ex-Hypo-Investor Berlin als Zeuge im Kulterer-Prozess. | Anklage wirft Kulterer falsche Aussagen zum Bayern-Deal vor. | Klagenfurt. Er hätte die Aussage verweigern dürfen, wollte das aber nicht: Mit der Zeugeneinvernahme von Ex-Hypo-Investor Tilo Berlin am Donnerstag ist der erste Hypo-Strafprozess am Landesgericht Klagenfurt nun beim dritten und letzten Punkt der Anklage angelangt. Neben Untreuevorwürfen in Sachen Kredite an die Fluglinie Styrian Spirit und an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler ortet die Staatsanwaltschaft nämlich auch mögliche Falschaussagen des früheren Hypo-Chefs Wolfgang Kulterer vor dem Hypo-Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags im Jahr 2007.
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Laut Anklage hat Kulterer dort gesagt, dass es "vor dem 19. Februar 2007 keine Idee einer Beteiligung der BayernLB" an der Hypo gegeben habe. Für ihn sei bis Ostern immer fix gewesen, dass die Bank einen Börsegang machen werde. Im Jänner beziehungsweise Februar 2007 sei das Thema Anteilserwerb durch die Bayern vollkommen undenkbar gewesen, das erste Dreiergespräch zwischen ihm, Berlin und dem damaligen BayernLB-Chef Werner Schmidt habe erst im März 2007 stattgefunden.
Ein Gespräch in einer größeren Runde hat es jedoch bereits am 31. Jänner 2007 gegeben: Laut einem von der BayernLB angelegten Protokoll waren dabei u. a. Kulterer, Berlin, Schmidt und Othmar Ederer, Chef des damaligen Hypo-Miteigentümers Grazer Wechselseitige, anwesend. Im Protokoll heißt es, dass Schmidt das Interesse der BayernLB am Erwerb der Mehrheit der Kärntner Bank erläutert habe. Entscheidende Frage sei, wie man "kurzfristig" mindestens 50 Prozent plus eine Aktie erreichen könnte.
Guggenbichler befragt
Berlin meinte dazu vor Gericht, er wäre damals nur daran interessiert gewesen, eine Mitfinanzierung für seinen eigenen - knapp zuvor eingeleiteten - 25-Prozent-Kauf der Hypo aufzutreiben. Ein Mehrheitserwerb durch die BayernLB wäre zu diesem Zeitpunkt nur eine "Zusatzoption" gewesen. Ernstgenommen habe man das erst, als die Münchner Ende März 2007 in einem Schreiben ihr Interesse auch offiziell bekundeten.
Das deckt sich mit der Argumentation Kulterers: Vor diesem Zeitpunkt hätte keine definitive Beteiligungserklärung der Bayern vorgelegen. Die Aussage, es hätte vor dem 19. Februar 2007 diesbezüglich "keine Idee" gegeben, habe er außerdem nie getätigt. Tatsächlich wirkt das U-Ausschuss-Protokoll an dieser Stelle unübersichtlich. Die übrigen ihm vorgeworfenen Aussagen hätten laut Kulterer der Wahrheit entsprochen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Dies bezieht sich auch auf den 150.000-Euro-Kredit an den Detektiv Guggenbichler im Jahr 2006. Guggenbichler wurde am Donnerstag ebenfalls als Zeuge vernommen. Er entlastete Kulterer insoweit, als er erklärte, der Hypo-Konzernchef habe betont, dass er nicht über die Kreditvergabe entscheiden könne. Dass er den Kredit mit erhaltenen Honoraren von der Hypo zurückzahlen sollte, sei nicht vereinbart worden, so Guggenbichler.