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Elsners Verteidiger wollte "Birnbacher-Affäre" nutzen

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Anwalt Mertens forderte Ablöse des Bawag-Gutachters Keppert - abgeblitzt.


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Wien/Klagenfurt. Das Strafverfahren um das inkriminierte Sechs-Millionen-Euro-Honorar der Kärntner Landesholding für den Steuerberater Dietrich Birnbacher im Zuge des Hypo-Verkaufs und der Strafprozess gegen Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner haben einen eher skurrilen Konnex.

Anfang August hat Elsners Verteidiger Jürgen Mertens den Ausschluss des Bawag-Sachverständigen Thomas Keppert und die Vertagung der Hauptverhandlung beantragt. Begründung: Keppert sei angeblich als Gutachter in die Birnbacher-Affäre verwickelt, "zumal gegen ihn möglicherweise ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde". Mertens bezieht sich dabei auf einen Bericht eines Wochenmagazins. Vor wenigen Tagen hat Bawag-Richter Christian Böhm den Antrag abgeschmettert.

"Nach der Rechtsprechung sind ohne Sachbezug vorgetragene Pauschalvorwürfe nicht geeignet, einen Ablehnungsantrag zu tragen", begründet Richter Böhm seinen Beschluss. "Bloße Spekulationen, subjektive Besorgnisse stellen keine Entscheidungsgrundlage dar." Nachsatz: "Der substanzlos verbliebene Antrag von Elsner kann auch nicht im Ansatz Zweifel an der Unbefangenheit des gerichtlich beeideten Sachverständigen Thomas Keppert erwecken."

Keppert, der unter anderem in den Wirtschaftskrimis A-Tec, GAK und YLine als Sachverständiger für die Staatsanwaltschaft werkt und im Fall MEL auf der Meinl-Seite als Privatgutachter auftritt, hat im Strafverfahren um das überhöhte Birnbacher-Honorar ein Privatgutachten abgeliefert.

Keine Ermittlungen

"Ich wurde in diesem Verfahren von den beiden angeklagten Vorständen der Kärntner Landesholding, Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez, lediglich beauftragt, eine gutachterliche Überprüfung des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen Frank Schäfer zu erstellen", schrieb Keppert an das Straflandesgericht Wien. Zur Erinnerung: Der deutsche Experte Schäfer kam in seinem Opus - im Gegensatz zu mehreren österreichischen Experten - zum Schluss, dass Birnbachers Beraterleistung beim Verkauf der Hypo Alpe Adria Group an die BayernLB nur ein Honorar in Höhe von brutto 240.000 Euro und nicht sechs Millionen Euro rechtfertige. Schäfer lieferte seine Expertise am 28. Juni 2011 der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ab, Keppert sein Privatgutachten drei Monate später.

"Mein Gutachten wurde am 28. September 2011 erstattet und kann schon deshalb keinen Tatbeitrag zu den angeklagten Untreue- und Betrugsvorwürfen vom April 2008 gegen Birnbacher darstellen", schrieb Keppert an das Gericht. "Anders ist die Sachlage bei den anderen Gutachtern, die im April 2008 im Vorfeld der Übernahme (. . .) Privatgutachten für die Kärntner Landesholding erstattet haben, die den Zweck hatten, die Schuldübernahme und die Auszahlung der sechs Millionen Euro zu rechtfertigen."

Indes bestätigt Helmut Jamnig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, dass gegen Keppert vor Ort kein Verfahren anhängig ist. Die gutachterliche Stellungnahme Kepperts sei im Rahmen eines Beweisantrags von einem der Verteidiger vorgelegt worden.

Keppert kommt darin aber zum Schluss, dass "Schäfer aufgrund der von ihm selbst angenommenen Arbeitsstunden und Honorarsätze Birnbachers ein deutlich höheres Honorar hätte errechnen müssen als jene 240.000 Euro brutto".