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Empfindliche Strafen für Lohn- und Sozialdumping

Von Katharina Schmidt

Politik

Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen bei Unterschreitung des KV-Lohns. | Neuregelung trifft vor allem Firmen aus neuen EU-Staaten. | Wien. Vor dem Hintergrund der Ostöffnung des Arbeitsmarkts am 1. Mai beschließt der Nationalrat heute, Donnerstag, ein Gesetz, mit dem Lohn- und Sozialdumping vermieden werden soll. Konkret drohen Firmen, die Arbeitnehmer unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn beschäftigen, Verwaltungsstrafen von 1000 bis 50.000 Euro.


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Die Einhaltung der Mindestlöhne wird von der Kiab (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung) kontrolliert. Die Bau- und Urlaubskasse - vor allem die Baubranche ist von Lohndumping betroffen - und die Wiener Gebietskrankenkasse sollen nachrechnen, ob die Löhne eingehalten und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.

Das Gesetz trifft in erster Linie Firmen aus den neuen EU-Staaten, die ab 1. Mai gemäß der EU-Entsenderichtlinie ausländische Arbeitskräfte in Österreich einsetzen dürfen, wie es aus dem Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer heißt. Diese müssen ihre Beschäftigten nach den österreichischen Kollektivverträgen entlohnen - sonst drohe Wettbewerbsverzerrung. Gleichzeitig sollen auch österreichische Firmen kontrolliert werden, die Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland beschäftigen.

"Kompromiss vertretbar"

Genau das hat in der Begutachtung zu massiver Kritik von Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer (WKO) geführt, die "untragbare bürokratische Lasten" vor allem für inländische Arbeitgeber sahen.

Gegenüber Hundstorfers Entwurf wurden nun die Strafen gesenkt - ursprünglich waren 100.000 Euro Höchststrafe geplant. Gleichzeitig kann die Strafe nun entfallen, etwa wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt und die Lohndifferenz nachgezahlt wird. "Natürlich macht so etwas keine Freude", sagt Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der WKO. Er sieht aber einen "vertretbaren Kompromiss". Und er mahnt Regelungen ein, mit denen Verwaltungsstrafen im Ausland eingehoben werden können. Auch Andreas Gruber von der IV hält den Kompromiss für "vertretbar", kritisiert aber die bürokratischen Verpflichtungen für die Firmen.

Nicht zufrieden sind die Grünen: Laut Gesetz muss nur der kollektivvertragliche Grundlohn eingehalten werden. Gerade im Baubereich gebe es aber viele Zulagen, deren korrekte Auszahlung nicht geprüft werde, so Arbeitnehmersprecherin Birgit Schatz. "Die Ungleichbehandlung ist schon im Gesetz festgeschrieben." Die Grünen wollen daher einen Abänderungsantrag einbringen, dem Gesetz aber letztlich doch zustimmen. Denn es sei "ein wesentlicher Schritt, dass die Behörden erstmals das Lohnniveau kontrollieren können".

FPÖ und BZÖ werden der Regierungsvorlage indes ihre Zustimmung versagen, weil sie ihnen nicht weit genug geht.