Straftäter sollen Ehrenzeichen der Republik künftig verlieren. Das gilt auch für Staatsoberhäupter - theoretisch.
Alle österreichischen Bundespräsidenten seit Adolf Schärf wurden mit dem "Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich" ausgezeichnet. Und auch Monarchen wie Queen Elizabeth II. oder der thailändische König Bhumibol erhielten den Staatsoberhäuptern vorbehaltenen Orden. Auf der Liste der Geehrten befinden sich aber auch wenig ruhmreiche Persönlichkeiten, etwa der frühere rumänische Diktator Nicolae Ceausescu.
Künftig soll der "Groß-Stern des Ehrenzeichens" ebenso wie alle anderen Ehrenzeichen der Republik und das "Ehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst" aberkannt werden können; zu Lebzeiten, aber auch posthum. Eine entsprechende Novelle präsentierten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Bis 17. Juli läuft die Begutachtungsfrist.
Bisher habe es die Möglichkeit einer Aberkennung bei den Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik gar nicht gegeben, "Ehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst" konnten zumindest nicht posthum aberkannt werden. Denn die Ehrungen seien ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod des Ausgezeichneten eigentlich ohnehin erlösche, erklärte Edtstadler. Nun habe man aber eine Lösung gefunden.
Ex lege sollen die Ehrenzeichen künftig widerrufen werden, wenn der Träger von einem österreichischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt oder einem halben Jahr unbedingt verurteilt wurde. Bei Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Integrität oder nach dem Verbotsgesetz soll es auf jeden Fall zu einem Widerruf kommen.
Entwurf zielt auf Nationalsozialisten ab
Aktiv aberkannt werden sollen Ehrenzeichen von Personen, die eine führende Rolle in der NSDAP oder den ihr angeschlossenen Organisationen innehatten und sich aktiv an den nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligten. Denn der Anlassfall für die Novelle ist die Ehrung des Beamten Hans Globke, eines Mitverfassers der nationalsozialistischen Rassengesetze. Historiker hatten die Aberkennung seines Ehrenzeichens seit Jahren gefordert.
Auch bei Verurteilungen Geehrter durch ausländische Gerichte müsse überprüft werden, ob eine Aberkennung gerechtfertigt ist, erklärte Edtstadler. Vornehmen soll die Prüfung ein siebenköpfiger Beirat im Bundeskanzleramt, in dem ein Jurist und ein Historiker vertreten sein müssen.
Und Nicolae Ceausescu? Theoretisch können auch ausländische Staatsoberhäupter von der Aberkennung betroffen sein, sofern die Voraussetzungen vorliegen, bestätigt das Bundeskanzleramt. Liegt eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht vor, müsse eine Aberkennung überprüft werden. Allerdings muss dieses Gericht "die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention oder vergleichbare Grundsätze zu beachten" haben. Ob das Militärgericht, das Ceausescu während der blutigen rumänischen Revolution zum Tode verurteilt hat, diese Voraussetzung erfüllt, ist aber fraglich.