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Ende der Grundrechts-Einschränkung in Ungarn

Von Alexander Dworzak

Politik

Die Selbstentmachtung des Parlaments in Budapest wird gestoppt. Die Regierung will die "Gefahrenlage" im Juni aufheben.


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Seit knapp zwei Monaten ist Ungarns Parlament entmachtet. Dieser Schritt der Abgeordneten selbst, bewerkstelligt dank der Parlamentarier der Regierungspartei Fidesz und zugunsten der Regierung von Premier Viktor Orbán, dürfte bald zurückgenommen werden. Am Dienstag wollte sich das Budapester Parlament mit dem Corona-Ermächtigungsgesetz befassten. Die Regierung kündigte an, sie werde eine Vorlage zur Beendigung der Ausnahmeregelung mit Ende Mai einbringen.

Für Orbán ist somit der Fall klar: Mit der Rücknahme der Sonderbefugnisse "geben wir jedem eine Chance, sich bei Ungarn für die ungerechten Bezichtigungen zu entschuldigen", richtete er bereits Mitte Mai seinen Kritikern aus. Die waren und sind zahlreich - sowohl in der EU-Kommission als auch unter den Unionsländern sowie unter Mitgliedern der Europäischen Volkspartei, der Orbáns Fidesz angehört. Sie alle warnen vor einer weiteren Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.

Mit dem Corona-Ermächtigungsgesetz ist nicht nur die Regierung als Gesetzgeber an die Stelle des Parlaments getreten. Sie kann sich dabei in ihren Verordnungen auch über bestehende Gesetze hinwegsetzen - und zwar solange die sogenannte Gefahrenlage anhält. Dabei handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Sondersituation, mit der etwa auf Seuchen reagiert werden kann. Am 11. März rief Ungarns Regierung die Gefahrenlage aus.

Keine Befristungvorgesehen

Wenn das Parlament seine Ermächtigung zurückholt, treten die Verordnungen der Regierung aus der Krisenzeit wieder außer Kraft. Das Parlament müsste die zur Bekämpfung der Gefahrenlage notwendigen Maßnahmen dann in Form von Gesetzen erlassen, sagt Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht München und wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht. Da Fidesz und ihr Partner KDNP über eine Zweitdrittelmehrheit verfügen, behält Orbán wie in den vergangenen zehn Jahren seiner Amtszeit als Premier die völlige Kontrolle.

Eine Rückkehr zur "ungarischen Normalität" ist mit der "Reparlamentarisierung" alleine nicht getan. Die Gefahrenlage bleibt nämlich bestehen. Zu ihrer Aufhebung ist nur die Regierung berechtigt. Und einzig in ihrem Ermessen liegt, wie lange die Gefahr andauert. Es gibt weder eine Befristung noch ein verfassungsrechtliches Verfahren, mit dem Premier Orbán und sein Kabinett zur Beendigung der Gefahrenlage gezwungen werden kann - auch wenn die Corona-Pandemie zu Ende ist.

Diesen Umstand kritisierte selbst die traditionell Fidesz-freundliche ÖVP. Denn bleibt die Gefahrenlage aufrecht, dürfen die meisten Grundrechte weiter eingeschränkt oder gar ausgesetzt werden. Davon ausgenommen sind nur wenige Bereiche wie das Verbot der Todesstrafe, das Folterverbot und das Verbot zum Klonen. Das heißt, derartige Gesetze des Parlaments dürften künftig die Grundrechte in jenem Maße beschränken, in dem die Sonderverordnungen der Regierung das derzeit dürfen, erklärt Rechtsexperte Küpper gegenüber der "Wiener Zeitung".

Ungarns Justizministerin Judit Varga kündigte am Dienstag an, mit 20. Juni solle die Gefahrenlage aufgehoben werden.

Angeschwärztvom Bürgermeister

Mehr als 100 Dekrete zählte die Opposition, mit denen der Datenschutz, die Informationspflichten von Behörden und die Arbeitnehmerrechte ausgehebelt worden seien. Im Justizbereich könnten Strafprozesse unbefristet verschoben werden, kritisiert Mate Szabo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegenüber der APA.

Mit dem Corona-Ermächtigungsgesetz wurden auch zwei neue Straftaten eingeführt. Bis zu fünf Jahre Haft drohen, wer "eine unwahre Tatsache oder eine wahre Tatsache so entstellt" verbreitet, "die geeignet ist, den Erfolg einer Schutzmaßnahme (der Regierung, Anm.) zu behindern oder zu vereiteln".

Anfangs wurde gefürchtet, die wenigen verbliebenen unabhängigen Medien in Ungarn können damit weiter gegängelt werden. Die bekanntesten Fälle betrafen dann zwei Bürger, gegen deren Postings auf Facebook die Behörden einschritten. András Kusinszki und János Csóka-Szücs wurden abgeführt, ihre Laptops und Handys beschlagnahmt. Denn der eine bezeichnete Premier Orbán als "gnadenlosen Tyrannen", der andere kritisierte, als Patienten ihre Spitalsbetten räumen mussten, obwohl kein Corona-bedingter Engpass bestand. Später stellte sich heraus, dass Csóka-Szücs, der Mitglied der liberalen Partei Momentum ist, vom Fidesz-Bürgermeister seiner Stadt, Ernö Görgényi, höchstpersönlich bei den Behörden angeschwärzt worden war.