)
Der Rechtsstreit zwischen Wirtschaftsuniversität und Bund ist entschieden. Die Urteilsbegründung wirkt sich auf künftige Leistungsvereinbarungen aus.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Für die Wiener Wirtschaftsuniversität hat sich der Kampf gegen die Scheinheiligkeit der österreichischen Hochschulpolitik ausgezahlt. Die Schlichtungskommission, die zur Klärung von Streitfällen zwischen Bund und Unis eingerichtet wurde, hat einer Beschwerde des WU-Rektors gegen einen Bruch der Leistungsvereinbarung recht gegeben. Die Leistungsvereinbarungen regeln die öffentliche Finanzierung der Unis. Darin wurde das WU-Budget auf 3700 Studienanfänger zugeschnitten; bei einer Überschreitung sollte es Zugangsbeschränkungen geben. Aber obwohl jährlich 6000 Personen ein Studium an der WU begonnen haben, durfte sie aufgrund des Widerstands der SPÖ keine Obergrenzen festlegen.
Die 6 Millionen Euro, die der Bund nun bis Jahresende überweisen muss, decken - wie die Schlichtungskommission feststellt - nur einen Teil jenes Betrags, der der WU eigentlich zustünde. Aber abgesehen davon, dass bei der finanziellen Notlage österreichischer Universitäten jede Summe willkommen ist, geht die Bedeutung dieses Schiedsspruchs weit über den Anlassfall hinaus. Nicht nur hat die WU mit ihrer Beschwerde einen Präzedenzfall geschaffen, der zeigt, dass Widerstand gegen staatliche Willkür Aussicht auf Erfolg hat. Mit ihrer Begründung liefert die Kommission auch Zündstoff für künftige Leistungsvereinbarungen. Und diese beginnen im kommenden Herbst.
Es sei ein Angriff auf die verfassungsrechtlich gesicherte Autonomie der Universitäten, so die Kommission, wenn ihnen der Bund mehr Aufgaben übertrage, als sie mit Hilfe der öffentlichen Budgetmittel erfüllen könnten. Im Klartext: entweder mehr Geld oder weniger Studenten. Sollte es zu keinen "drastischen" Budgeterhöhungen kommen, um in den Massenstudien "annehmbare Bedingungen" zu schaffen, werde eine Regelung des Zugangs "unabdingbar" sein. "Ist das Gesamtbudget im Verhältnis zu den Studierenden Zahlen so gering, müsste die Uni entweder selbst Zugangsbeschränkungen einführen oder Studiengebühren vorsehen können." Gewiss lassen die Begriffe "drastisch" oder "annehmbar" einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Aber es wird nicht möglich sein, die Massenfächer mit einigen Peanuts abzuspeisen. Das Ende einer jahrzehntelangen Praxis hochschulpolitischer Lippenbekenntnisse - offener Zugang ohne budgetären Konsequenzen - zeichnet sich ab.
Der Entwurf des Hochschulplans, den der Wissenschaftsminister kürzlich vorgestellt hat, entspricht diesen Empfehlungen. Er sieht eine Studienplatzfinanzierung und die Möglichkeit von Zugangsregelungen vor, was die Verbindlichkeit der Leistungsvereinbarungen erhöht. Die ersten Reaktionen der SPÖ auf diesen Entwurf zeigen freilich, dass diesbezüglich noch viel Abstimmungsbedarf innerhalb der Regierung besteht. Sollte die Politik die auf künftige Leistungsvereinbarungen bezogenen Aussagen der Schlichtungskommission ignorieren, dann werden in Zukunft zahlreiche Universitäten den Rechtsweg bestreiten. Dann wird das nicht der letzte Schiedsspruch einer Schlichtungskommission gewesen sein.