Gut 8.000 ältere Arbeitnehmer nutzen die geblockte Altersteilzeit als Einstieg in den Ruhestand. Nun erfolgt das Auslaufen ab 2024.
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Insgesamt 35.462 ältere Beschäftigte haben nach den jüngsten Daten des Arbeitsmarktservice (AMS) Ende September des Vorjahres Altersteilzeit vor dem Pensionsantritt in Anspruch genommen. Ein gutes Viertel davon, nämlich 8.154, haben jene geblockte Variante genutzt, die Wirtschaftsminister Martin Kocher nach der Einigung bei der Regierungsklausur in Etappen ab Anfang 2024 abschaffen will. Damit wird praktisch ein versteckter, mit öffentlichen Mitteln unterstützter Weg in die Frühpension abgeschafft. Denn die Blockvariante bietet die Möglichkeit, zuerst zweieinhalb Jahre Vollzeit zu arbeiten und dann in der zweiten Hälfte den Ruhestand schon anzutreten.
Das ist der Unterschied zu der bei der Einführung im Jahr 2000 beabsichtigen Lösung, dass ältere Beschäftigte mit der Altersteilzeit fünf Jahre lang bei reduzierter Arbeitszeit weiter berufstätig sind. Diese Möglichkeit der Altersteilzeit wurde Ende September von 27.302 älteren Beschäftigten genutzt, wobei das AMS dann einen Teil des Lohnentfalls aufgrund der reduzierten Arbeitszeit übernimmt.
Die geblockte Altersteilzeit war schon der türkis-blauen Bundesregierung und Experten ein Dorn im Auge. Deswegen gab es Verschärfungen: Das Antrittsalter ist bis 2020 auf 60 Jahre angehoben worden. Grund dafür waren auch die Kosten von in Summe fast sieben Milliarden Euro. Der Zugang wurde eingebremst vom Rekord mit knapp 45.000 Personen in Altersteilzeit auf nun knapp 35.500.
Günstiges Sondermodell in der Sozialversicherung
Jetzt kommt noch dazu, dass die Bundesregierung ältere Arbeitnehmer wegen des Fachkräftemangels mit Anreizen länger halten möchte, statt sie vorzeitig in die Defacto-Frühpension zu verlieren. Eine Arbeitsgruppe der Regierung wird dazu bis Ende März die konkreten Details festlegen.
Tatsache war, dass die Altersteilzeit in der Vergangenheit mitunter von Unternehmen auch genutzt wurde, um ältere und damit teurere Beschäftigte früher loszuwerden. Auf dieses System hat auch der Sozialversicherungsapparat nach der Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und von Pensionsversicherungsanstalten kräftig zugegriffen. Damit konnten bei der von ÖVP und FPÖ beschlossenen Fusion von 21 auf 5 Sozialversicherungsträger Personalkosten für nicht mehr benötigte Mitarbeiter gespart und diese in Frühpension geschickt werden. Wie das Sozialministerium in einer parlamentarischen Anfrage der Neos bestätigt hat, wurden Hunderte Anträge auf Altersteilzeit von Bediensteten der Sozialversicherungen gestellt. Dort gab es außerdem ein sehr günstiges Sondermodell, mit der Möglichkeit, wenngleich keinen Rechtsanspruch, dass männliche und weibliche Bedienstete das ab 54 Jahren nutzen konnten.
Diskussion um Überstunden und Anreiz für länger Arbeit
Während das schrittweise Auslaufen der geblockten Altersteilzeit ab 2024 regierungsintern paktiert ist, müssen andere Maßnahmen, die bei der Klausur zur Sprache kamen, erst zwischen ÖVP und Grüne bis Ende März vereinbart werden. Dazu zählt eine steuerliche Begünstigung von Überstunden. Bis zu 20 Überstunden steuerlich zu begünstigen, hält Christine Mayrhuber, Pensionsexpertin des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), für "nicht zielführend", zumal in den vergangenen zwei Jahren die Arbeitsbelastung zugenommen hat. Vor allem in den Branchen Verkehr sowie Gesundheit und Soziales ist der Anteil hoch. Bei Männern lag er, über alle Branchen gerechnet, bei 16 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten, bei Frauen waren es 10 Prozent. Bedacht werden muss aber, dass Frauen viel öfter in Teilzeit arbeiten und daher formal keine Überstunden machen können. Es sei kontraproduktiv, so Mayrhuber, die Überstundenkultur auszubauen, wenn man das tatsächliche Pensionsantrittsalter erhöhen wolle.
Das Vorhaben, bereits pensionierte Personen durch Anreize wieder verstärkt in den Arbeitsmarkt zurückzuholen, hält die Expertin für grundsätzlich sinnvoll. Die Idee des ÖVP-Seniorenbundes, die Pensionsbeiträge zu streichen, hält sie aber für problematisch. Es könnte sich eine teilweise deutlich höhere Bemessungsgrundlage für die Steuer ergeben. Damit würde der Anreiz wieder abgeschmolzen werden.
Verdrängungseffekte durch diese Begünstigungen befürchtet Mayrhuber aber nicht, da es wohl nur selten Vollzeittätigkeiten sein werden. Für Personen, die vorzeitig in Pension gegangen sind, wird die neue Regelung nicht gelten, bis das gesetzliche Antrittsalter erreicht wurde. Während der Frühpension darf nicht über der Geringfügigkeitsgrenze dazu verdient werden.