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Ende März Termin für Werbeabgabe

Von Alfred Abel

Wirtschaft

An das neue Steuerformular muss man sich erst gewöhnen, aber es fällt leicht: "WA 1" ist kurz und übersichtlich gestaltet. Bis Ende dieses Monats müssen "Werbeleister" die Steuererklärung 2000 für die seit Juni des Vorjahres geltende neue Werbeabgabe ausfüllen. Anders als früher ist die 5%ige Steuer nun an das jeweilige Betriebsfinanzamt zu melden und zu entrichten, also an jenes, das auch für die betriebliche Umsatzsteuer zuständig ist.


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Das neue Steuerformular enthält auf der Rückseite eine kurzgefasste Übersicht über das, was man über die Werbeabgabe wissen sollte. Dazu gehört auch ein Hinweis auf die von der Steuer befreiten Körperschaften.

Dabei kann es leicht zu Missverständnissen kommen, denn gerade in diesem Bereich hat eine Novelle im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 eine empfindliche Schlechterstellung eingebracht.

"Gemeinnützige" ab heuer steuerpflichtig

Es geht um die Werbung der gemeinnützigen - vor allem der kirchlichen - Körperschaften, für die im Werbeabgabegesetz eine Steuerbefreiung vorgesehen war. Gleiches galt für die Vereinsblätter, Festschriften, Maturazeitungen und Programmhefte.

Diese Steuerbefreiungen hat man aber im Zuge der erwähnten Novelle ab 2001 wieder abgeschafft; auf Grund von Abgrenzungsschwierigkeiten und aus Vereinfachungsgründen, wie es in den amtlichen Erläuterungen heißt; wohl eher aus fiskalischen Gründen und wegen massiver Wettbewerbsbedenken aus Kreisen der Wirtschaft.

Bescheidener Ausgleich: erhöhte Freigrenzen

Als bescheidenen Ausgleich hat man dafür die Freigrenzen des Gesetzes erhöht. Demnach kann eine Jahressteuererklärung entfallen, wenn die steuerpflichtigen Werbeeinnahmen im Jahr 10.000 Euro nicht erreichen.

Die Festsetzung der Steuer unterbleibt, wenn sie im Jahr 500 Euro nicht überschreitet. Steuerbeträge unter 50 Euro brauchen nicht bezahlt zu werden. Die bisherigen Grenzbeträge sind damit hinfällig; die neuen gelten bereits rückwirkend für das Jahr 2000.

Am Steuerformular liest man's noch anders. Aber mit derart flotten Gesetzesänderungen kann selbst die rasch arbeitende Staatsdruckerei nicht mithalten.