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Ende mit Fluchtversuch

Von Daniel Bischof

Zwölf Jahre Haft für einen Mann, der eine Jugendliche missbraucht haben soll. Nach der Urteilsverkündung ging es turbulent zu.


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Wien. Zwölf Jahre Haft. So lautet das - nicht rechtskräftige - Urteil gegen einen Zeitungszusteller, der eine Jugendliche in seinem Auto missbraucht haben soll. Noch im Gerichtssaal wurde über den 25-Jährigen, der sich bisher auf freiem Fuß befand, die Untersuchungshaft verhängt. Auf dem Weg in die Justizanstalt wagte er dann auf offener Straße einen Fluchtversuch. Vergeblich. Zwar konnte er sich kurzzeitig von den drei ihn bewachenden Polizisten losreißen. Alsbald wurde er aber wieder eingefangen. Laut Polizeisprecher Paul Eidenberger half dabei ein Passant mit: Er stellte dem Flüchtenden auf der Wickenburggasse ein Bein.

Es ist ein turbulenter vorläufiger Abschluss einer Strafsache, die schon bisher viel Staub aufgewirbelt hat. Denn bereits im Mai hatte es eine erste Verhandlung gegen den Angeklagten gegeben. Damals war der auf freiem Fuß befindliche Mann vom Landesgericht für Strafsachen wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Dagegen legte der Inder Beschwerde ein, der das Wiener Oberlandesgericht Folge gab. Er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, woraufhin er ein Flugzeug nach Indien bestieg - aber nur, um seine kranke Mutter zu besuchen, wie Verteidiger Nikolaus Rast betonte.

"Lasse sie irgendwo aussteigen"

Zum Verhandlungstermin am Montag tauchte der Mann dann auch - wie von Rast versprochen - wieder auf. Den Saal 203 im Wiener Straflandesgericht verließ der zuvor noch freie Mann nach der Urteilsverkündung nun wieder als Untersuchungshäftling.

Denn der Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) schenkte den Ausführungen des Angeklagten keinen Glauben. Er bestreitet, die Jugendliche am 22. Dezember 2017 vergewaltigt zu haben. Der Sex sei einvernehmlich gewesen.

Fest steht: Die Jugendliche, die eine äußerst schwierige Kindheit durchlebt hat, besuchte am Vorfallstag mit ihrer Mutter einen Christkindlmarkt. Es wurde getrunken, ein Streit zwischen den beiden brach aus. Das Mädchen seilte sich ab und irrte alleine im Freien auf der Straße herum. Zwischen drei und vier Uhr nachts fuhr der Angeklagte, der gerade seine Kunden belieferte, mit seinem Lieferwagen an ihr vorbei.

Sie habe ihm gezeigt, dass er anhalten solle, so der Mann. Das habe er getan, worauf sie eingestiegen sei. "Ich habe sie gebeten, dass sie wieder aussteigt." Diesem Wunsch sei sie nicht nachgekommen, daher sei er mit ihr weitergefahren: "Ich dachte mir, ich lasse sie irgendwo aussteigen." Das Mädchen habe zwar schon etwas getrunken, insgesamt habe sie aber einen guten Eindruck gemacht. Laut Anklage wurde sie von dem Mann hingegen in einem verweinten Zustand aufgelesen. Er soll ihr versprochen haben, sie nach Hause zu bringen.

"Das stimmt alles nicht"

Jedenfalls fuhr der Mann mit ihr die Zustelladressen ab. Bei einer Tankstelle wurde auch Bier gekauft. Während der Fahrt habe die 15-Jährige ihm sexuelle Avancen gemacht, gibt der verheiratete Mann an. In weiterer Folge sei es im Auto zum Geschlechtsverkehr gekommen, sagte der Mann am Montag. Bisher hatte er den Sex geleugnet. "Ich hatte Angst. Ich bin Ausländer und sie ist Österreicherin", bemerkte er nun dazu.

Nach dem Sex habe sie Geld oder sein Handy verlangt, so der Angeklagte. Sie habe ihn erpresst und gesagt, sie werde sonst zur Polizei gehen und ihn fälschlicherweise beschuldigen. Er habe ihr trotzdem nichts gegeben.

"Aber sie bekommt trotzdem kein Geld, wenn sie zur Polizei geht und hat ja nur Scherereien", warf Apostel ein. "Vielleicht war sie angefressen", meinte der Angeklagte. Er könne sich ihr Verhalten aber nicht erklären: "Sie ist mir glücklich vorgekommen".

"Das stimmt alles nicht", sagte Apostol bei der Urteilsbegründung zur Verantwortung des Mannes. "Sie haben das Leben und die weitere Existenz des Opfers zerstört." Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Senat zwölf Jahre angemessen. Zudem muss der Mann der Jugendlichen 13.200 Euro Entschädigung zahlen. Als mildernd wurde seine Unbescholtenheit berücksichtigt, erschwerend war, dass er keine Reue gezeigt habe. Auch sei die Wehrlosigkeit des alkoholisierten Opfers ausgenützt worden, so der Senat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Rast meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sollte die Entscheidung Rechtskraft erlangen, wird der Mann von der U-Haft in die Strafhaft überstellt werden.

"Ausgeprägte Depression"

Das Mädchen konnte nicht vernommen werden. Ihre Befragung bei der ersten Verhandlung musste abgebrochen werden, weil sie zusammenbrach. Laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann ist sie aktuell nicht verhandlungsfähig.

Die psychischen Folgen des inkriminierten Vorfalls bewertete er als schwere Körperverletzung. Es habe sich eine "ausgeprägte Depression" herausgebildet, sagte Hofmann. Der Arzt riet dringend zu einer Verhaltenstherapie und medikamentösen Behandlung.