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Endgültiges Aus für Sparbuch-Anonymität

Von Brigitte Pechar

Politik

Schärfere Bestimmungen zum Ausstieg aus der Sparbuchanonymität hat die Bundesregierung gestern im Ministerrat beschlossen. Damit soll ein Ausschluss aus der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) abgewendet werden. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hofft auch, damit ein Urteil im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überflüssig zu machen.


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Das bisherige Ausstiegsszenario Österreichs aus der Sparbuchanonymität war der FATF zu mild. Daher hat Grasser gestern nach Absprache mit Bankenvertretern dem Ministerrat ein neues Modell vorgelegt: Ab 1. November dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden, bis spätestens 30. Juni 2002 muss sich jeder Inhaber eines anonymen Sparbuches legitimieren. Wer nach dem 30. Juni 2002 noch ein anonymes Sparbuch mit einer Einlage von mehr als 200.000 Schilling hat, muss sich gegenüber der Bank legitimieren. Diese holt dann eine polizeiliche Prüfung der Person ein. Eine Auszahlung kann erst nach einer Frist von etwa sieben Tagen erfolgen. Bei Sparbüchern unter 200.000 reicht die Vorlage eines Ausweises. Sparkonten bis zu 200.000 Schilling bleiben Inhaberpapiere, Sparkonten darüber werden zu Namenspapieren. Transaktionen können dann nur noch von der Person vorgenommen werden, deren Name und Adresse im Sparbuch stehen. Die Weitergabe von Sparbüchern ist ab 30. Juni 2002 verboten.

Neu ist das Ende der "Eisberglösung" für anonyme Wertpapierdepots mit 30. Juni 2002. Schon seit Juli 1996 dürfen keine anonymen Wertpapierkonten mehr eröffnet werden, auch Neuzugänge sind seither nicht mehr möglich. Allerdings war ein "Abschmelzen" der alten Depots möglich. Der EuGH hatte an dieser Regelung Anstoß genommen.

Am 25. Mai sollen die Adaptierungen im Bankwesengesetz im Finanzausschuss beschlossen werden. Das neue Gesetz soll noch vor dem Sommer wirksam werden.