Neben dem Start der Verhandlungen zum nächsten EU-Haushalt und der Bewertung der Maßnahmen Griechenlands zur Eindämmung seiner zu hohen Neuverschuldung werden die EU-Finanzminister vor allem Feinabstimmungen für die ab Juli geplante EU-weite Zinsbesteuerung vornehmen.
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Am 1. Juli soll es soweit sein. Nach langem Ringen innerhalb der Union und dem Abschluss unzähliger bilateraler Verträge mit Drittländern wird der Steuerflucht ein Riegel vorgeschoben. Es gebe nur noch gewisse "Interpretationsschwierigkeiten" für die Handhabung der neuen EU-Zinsbesteuerung. Dabei stehen Belgien, Luxemburg und Österreich wie bisher gegen den Rest.
Die drei Länder haben bereits im Vorfeld eine Ausnahmeregelung erreicht. Sie müssen nicht wie alle anderen Mitgliedstaaten ab Juli alle Zinszahlungen an Ausländer deren Heimatstaaten melden, um diesen die Besteuerung zu ermöglichen. Dafür wird in kleinen Ländern mit diskreter Banktradition eine so genannte Quellensteuer auf die betreffenden Zinsen erhoben: 15 Prozent in den ersten drei Jahren, 20 in den folgenden drei Jahren und danach 35 Prozent. 75 Prozent der dadurch erzielten Einnahmen werden an jene Staaten verteilt, in denen die Anleger ihren ständigen Wohnsitz haben.
Bilateral wurden mit den innereuropäischen Bankgeheimnis- und Steueroasen ebenso wie mit den assoziierten Überseegebieten Kooperationsverträge abgeschlossen. Diese lassen den EU-Partnern die Wahl zwischen dem Auskunftssystem und einer weit gehend an der Quellensteuer-Regelung orientierten Variante. Die Drittstaaten Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino sind davon ebenso betroffen, wie etwa die Kanalinseln und diverse Karibik-Eilande.
Die noch offenen Details zur Besteuerung von Investmentfonds werden den Termin jedoch ebenso wenig kippen wie noch ausstehende Kooperationsverträge mit einigen Großbritannien nahe stehenden Überseegebieten, hieß es gestern in Brüssel. Belgien, Luxemburg und Österreich setzen sich zwar noch dafür ein, dass der Zeitpunkt der Ausschüttung der Fonds-Gewinne relevant für die Quellenbesteuerung im Startjahr 2005 sei. Keineswegs für das ganze Jahr könne die Steuer eingehoben werden. Darüber hinaus wollen die drei Staaten sowie Irland Ausnahmeregelungen für Fonds, die etwa in andere Fonds anlegen.
Athens Haushalt
Dem heutigen offiziellen Startschuss für die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2007 bis 2013 hat die Luxemburger Ratspräsidentschaft ein Stakkato diverser Sondertreffen der Finanz- und Außenminister bis zum Europäischen Gipfel Mitte Juni nachgelagert, um bis dahin doch noch eine Einigung erzielen zu können. Bereits gestern Abend haben die Finanzminister der Eurogruppe die Anstrengungen der griechischen Regierung zur Eindämmung ihres Defizits von zuletzt 6,1 Prozent im Jahr 2004 bewertet. Es war erwartet worden, dass der Plan der Griechen, mit Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen heuer auf 3,7 und 2006 mit 2,9 Prozent wieder unter die vom Stabilitätspakt vorgeschriebene Grenze von drei Prozent zu kommen, positiv aufgenommen werde.