Zum Hauptinhalt springen

Energie bekommt ab sofort ein Mascherl

Von Christoph Rella aus Nizza

Wirtschaft
Alte Stromzähler haben auf lange Sicht ausgedient.
© © Gina Sanders - Fotolia

Bis 2020 werden Stromzähler auf | "Smart" umgestellt - zwangsweise.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Nizza. Wenn heute, Freitag, vom Energieregulator E-Control die sogenannte David-Verordnung zur Darstellung von Stromverbrauchsdaten von Kunden beschlossen wird, ist es amtlich: Dann hält der "Smart Meter", der digitale intelligente Stromzähler, Einzug in die Haushalte der Österreicher. Denn geht es nach der E-Control, so sollen bis spätestens 2020 bis zu 95 Prozent der alten Geräte gegen "schlaue Zähler" getauscht werden. Von der Umstellung betroffen sind 5,5 Millionen Einheiten. Kostenpunkt: 1,1 Milliarden Euro.

Bezahlen sollen das die Energieversorger - die sich ihrerseits das Geld über das Messentgelt (derzeit 2,40 Euro), das jetzt schon monatlich pro Zähler vorgeschrieben wird, zurückholen. Demnach wären die Investitionskosten binnen weniger Jahre herinnen. Es ist aber nicht die Finanzierung, die der Branche angesichts der Umstellung Kopfzerbrechen bereitet, sondern der geringe Wissensstand der Verbraucher. So gaben zuletzt in einer Umfrage 94 Prozent der Haushalte an, "keine Vorstellung über den Smart Meter" zu besitzen. Und jene, die von dem Megaprojekt bereits gehört haben, melden ernste Bedenken an. Welche Daten werden abgerufen und wofür werden sie verwendet? Werden mit der Umstellung die Kosten steigen? Und: Warum kann nicht alles so bleiben, wie es ist?

200.000 Haushalte

haben umgestellt

Nun, weil es der Gesetzgeber so will. Die Basis bildet neben der bereits erwähnten E-Control-Verordnung und einer entsprechenden EU-Richtlinie das neue Energieeffizienzgesetz, das in Österreich - gemeinsam mit dem Bekenntnis zum Ausbau von Windkraft und Photovoltaik - die Energiewende herbeiführen soll. Noch besser geht das, wenn man überhaupt Strom spart. Davon ist zumindest E-Control-Vorstand Martin Graf überzeugt: "Mit dem Smart Meter sind Einsparungseffekte von bis zu vier Prozent möglich, das sind 30 bis 50 Euro pro Haushalt und Jahr", betonte er am Rande eines Besuchs im IBM-Forschungszentrum für Smart Metering in Nizza. Als Beleg nannte er die bei einem Pilotprojekt bereits erfolgte Installation von 200.000 Geräten in Österreich.

Datenschutzrechtliche Bedenken oder gar Proteste vonseiten der Kunden habe es bisher keine gegeben, versicherte Graf und betonte einmal mehr, dass sämtliche Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt seien. Gewährleistet werde diese Sicherheit durch ein von IBM entwickeltes Alarmsystem. Auch die Befürchtung, die gespeicherten Verbraucherprofile würden weit mehr als den Energieverbrauch erfassen, sei unbegründet. Demnach werde dem Kunden laut Graf die Möglichkeit gegeben, seinen aktuellen Stromverbrauch täglich und auf die Viertelstunde genau online einsehen und diese Informationen für Energiesparmaßnahmen nutzen zu können. Wer mag, könne auf dem Internetportal auch Angaben über die Größe der Wohnung oder die Zahl der Personen im Haushalt machen. "Das geschieht aber freiwillig, und alle Daten werden nach drei Jahren gelöscht", so Graf.

Umstellung bei Gas-

und Wasserzählern?

Ein Einspruchsrecht gegen die Installation eines "schlauen Zählers" gibt es nicht. Sehr wohl kann man aber als Kunde auf einer anonymisierten Behandlung seiner Daten sowie auf ein Weitergabeverbot bestehen. Im E-Control-Management hält sich die Begeisterung über diesen Passus im Energieeffizienzgesetz in Grenzen. Daran, dass das Großprojekt "Smart Metering" doch noch scheitern könnte, glaubt man nicht. Dieser Zug sei - zumindest im internationalen Vergleich - bereits abgefahren, heißt es. Demnach werde sich die Zahl der "schlauen Zähler" bis zum Jahr 2020 allein in der EU auf 250 Millionen Geräte verfünffachen, am weitesten sind Spanien und Dänemark. Klappt die Umstellung, ist auch die Einführung von "smarten" Gas- und Wasserzählern programmiert. Noch heuer soll das dritte EU-Binnenmarktpaket eine dementsprechende Regelung bringen.