Unterstützung für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine.
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Die steigenden Energiepreise aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind eine große Belastung für die österreichische Bevölkerung und die Wirtschaft. Nach der Stromkostenbremse für Haushalte hat die Bundesregierung nun mit dem Energiekostenzuschuss eine Maßnahme zur Entlastung und Unterstützung für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine auf den Weg gebracht. Konkret wird es für diese eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas sowie Treibstoff geben. Und zwar im Zeitraum von 1. Februar bis 30. September 2022. Sollte die Europäische Kommission außerdem die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, ist grundsätzlich eine entsprechende Verlängerung möglich.
Der Energiekostenzuschuss, der Bestandteil des Anti-Teuerungspakets ist, soll die Folgen der gestiegenen Energiepreise für die Wirtschaft abfedern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes aufrechterhalten. Dazu soll das gesetzlich verankerte Budget in Höhe von 450 Millionen Euro auf nunmehr 1,3 Milliarden Euro erhöht werden, sobald der Nationalrat seine Zustimmung erteilt hat. Die Abwicklung wird durch die bundeseigene Förderbank aws erfolgen. Um Doppel- oder Überförderungen zu vermeiden - sowie zur Sicherstellung der zielsicheren Unterstützung -, wird außerdem eine Bestätigung durch eine Steuerberatung notwendig sein, um den in vier Förderstufen gegliederten Energiekostenzuschuss beziehen zu können. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Energiekosten sich jährlich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes beziehungsweise Umsatzes belaufen. Diese drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einer Steuerberatung bestätigt wurde. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz.
Die vier Stufen gliedern sich wie folgt: In Stufe eins werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt hier 2.000 Euro. Für den Zuschuss der Stufe zwei gilt die Voraussetzung, dass sich die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die Förderhöhe beträgt hier maximal zwei Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden. Bei Stufe drei müssen Unternehmen zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind Zuschüsse bis zu 25 Millionen Euro möglich. Der Energiekostenzuschuss der Förderstufe vier steht nur ausgewählten Branchen, wie etwa Stahlproduzenten, zur Verfügung. Zuschüsse sind bis maximal 50 Millionen Euro möglich.
Für uns in Regierung und Parlament steht die Entlastung der Bevölkerung und der Unternehmen im Vordergrund. Mit dem Energiekostenzuschuss setzen wir nun den nächsten Schritt gegen die Preissteigerungen.
Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.