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Energiesparen als Pflicht

Wirtschaft

Klimaschutzminister Robert Habeck macht ernst. Ab 1. September gibt es Einschränkungen beim Heizen und bei der Beleuchtung.


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Die vom deutschen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bereits angekündigte Verordnung zum Energiesparen sieht laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung eine Reihe von Verboten ab September vor. Einzelhändler etwa dürften die Türen ihrer Geschäfte nicht dauerhaft offenhalten. Gitta Connemann (CDU), Chefin der Mittelstands-und Wirtschaftsunion (MIT), ist nicht erfreut darüber. Die Betriebe würden schon Energie sparen, "wo sie können". Sie bräuchten "keine Diktate, sondern eine Regierung mit gesundem Menschenverstand", sagte sie.

Die Verordnung soll kommende Woche direkt vom Bundeskabinett beschlossen werden und am 1. September in Kraft treten. Nachts beleuchtete Werbung solle verboten werden, zitierte die "Bild"-Zeitung am Freitag weiter. Private Schwimmbecken sollen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden dürfen, und in öffentlichen Gebäuden sollen Gemeinschaftsflächen wie Eingangsräume oder Flure nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen, wie die "Bild" weiter berichtete: Für "körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten" seien dies 19 Grad Celsius, für "körperlich schwere Tätigkeiten" 12 Grad.

Im August war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder dies tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Falls nicht genug gespart wird und es weitreichende Versorgungsengpässe gibt, kann im nächsten Schritt ein EU-weiter Alarm mit verbindlichen Einsparzielen ausgelöst werden. Nötig wäre aber die Zustimmung von mindestens 15 EU-Ländern, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. (ede)