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Enge Beziehung EU-USA notwendig

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Für kommenden Donnerstag, den 2. Mai, ist in Washington das Gipfeltreffen EU-USA angesetzt. Die Europäische Union wird durch den amtierenden Ratsvorsitzenden, Spaniens Ministerpräsident José María Aznar, vertreten sein. Neben den zuletzt heiklen Handelsstreitfragen werden der Kampf gegen den internationalen Terrorismus, die europäische Verteidigungspolitik, die Situation in Afghanistan und am Balkan sowie die Beziehungen zu Lateinamerika den Gipfel dominieren.


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Der Gipfel vom 2. Mai soll ein Beispiel geben von der engen Beziehung zwischen Europa und den USA, die "unabdingbar" sei für die Sicherheit auf der ganzen Welt, meint der spanische Außenminister, Josep Piqué. "Es ist unvermeidbar, dass zwischen der EU und den USA hin und wieder ein Handelsstreit entsteht, zumal sie 40 Prozent des Welthandels ausmachen." Dennoch setze die EU, so Piqué, auf einen Dialog, der zu Lösungen führen soll.

Justizminister erteilten Verhandlungsmandat

Eine engere Kooperation der EU mit den USA zeichnete sich bereits beim EU-Rat für Justiz und Inneres vergangene Woche in Luxemburg ab: Die EU-Justizminister gaben der spanischen Ratspräsidentschaft grünes Licht für Verhandlungen über ein Justiz-Abkommen. Dabei geht es um Auslieferung und Rechtshilfe im Zusammenhang mit Terrorismus und organisiertem Verbrechen.

Freilich haben einige Mitgliedstaaten dabei ihre Bedenken angemeldet, was den Datenschutz und die Todesstrafe betrifft. Österreich liefere Delinquenten nur unter der Bedingung aus, dass in den USA keine Todesstrafe verhängt wird, betonte Justizminister Dieter Böhmdorfer. Die US-Praxis, in manchen Fällen die Todesstrafe zu verhängen, aber nicht zu vollstrecken, "ist uns zu wenig", so Böhmdorfer. So wie Österreich wollen daher auch andere Mitgliedstaaten von den USA vor der Auslieferung von Angeklagten eine Erklärung verlangen, dass die Todesstrafe nicht ausgesprochen wird.

Schutz vor Todesstrafe

Für den spanischen Justizminister, Angel Acebes, hat eine Einigung mit den USA über die justizielle Zusammenarbeit "enorme Bedeutung". Die Frage gehört für Spanien, vor dem Hintergrund der baskischen ETA-Terroristen, zu den Prioritäten des EU-Vorsitzes bis Ende Juni. Ein definitives Ergebnis dürft es allerdings erst bis zum Ende des Jahres geben.

Was die Opfer von terroristischer Gewalt betrifft, hat Deutschlands Innenminister Otto Schily die Einrichtung eines europäischen Fonds vorgeschlagen. "Wir müssen den Angehörigen von Opfern terroristischer und menschenverachtender Anschläge beistehen", sagte Schily unter dem Eindruck des Anschlags auf der tunesischen Insel Djerba. Dabei wurden elf deutsche Touristen getötet.

Gemeinsam Strafen

Um die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten bei der Verfolgung von Straftaten zu verbessern, soll innerhalb der EU-Länder das Strafrecht angeglichen werden. Da die Strafrechtsordnungen historisch gewachsen sind, klaffen die Strafrahmen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten derzeit teilweise stark auseinander. Die EU-Justizminister haben vier Kategorien von "Mindesthöchststrafen" festgelegt. Sie reichen von einer Höchststrafe von mindestens ein bis drei Jahren Gefängnis für kleinere Vergehen bis zu Kapitalverbrechen, die mit mindestens zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet werden müssen. Den Mitgliedstaaten bleibt jedoch freigestellt, je nach ihrer Strafrechtspraxis über diese "Mindesthöchststrafen" hinauszugehen. Vereinbart wurde nur eine Schwelle, die nicht unterschritten werden darf. Nach oben bleibt der Strafrahmen hingegen offen. Damit bleibt den nationalen Strafrechtsorganen ein gewisser Spielraum bei der Festsetzung des tatsächlichen Strafmaßes gemäß ihrer nationalen Strafrechtsordnung.