Zum Hauptinhalt springen

Entlastung als Anreiz für Kinder

Von Brigitte Pechar

Politik

+++ Kinderbetreuung in Deutschland | absetzbar. | Für SPÖ Berufstätigkeit beider Eltern Voraussetzung.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 19 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Berlin/Wien. In den europäischen Ländern wird derzeit darüber gerätselt, wie man die Zahl der Geburten erhöhen kann. In Deutschland versucht man Erleichterungen für die Familien mit der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zu erreichen. Auch in Österreich wird das zum Anlass genommen, über die Absetzbarkeit von Ausgaben für die Kinderbetreuung nachzudenken.

Sozialministerin Ursula Haubner verwies gegenüber der "Wiener Zeitung" darauf, dass das BZÖ schon seit längerer Zeit für eine Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten eintrete. Allerdings hat man im Büro Haubners Zweifel daran, ob man die Absetzbarkeit daran knüpfen kann, dass beide Eltern arbeiten. Man sei für eine Wahlfreiheit der Frauen.

"Für die SPÖ ist die Absetzbarkeit von Kinderbetreuung derzeit kein Thema", erklärte Familiensprecherin Andrea Kuntzl. Vorher müssten die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut werden. Sollte man später darüber nachdenken, müssten folgende Rahmenbedingungen gelten: Es müssten beide Eltern berufstätig sein und jene, die keine Steuer zahlen, sollten eine Negativsteuer erhalten.

In Deutschland ist man jetzt weiter. Dort hat sich die Koalition in der Nacht auf Mittwoch auf die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geeinigt. Wenn beide Eltern berufstätig sind, können vom ersten Euro an zwei Drittel der anfallenden Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstgrenze liegt bei 4000 Euro pro Jahr und Kind. Familien, in denen nur ein Elternteil verdient, können nur die Betreuungskosten für Kinder zwischen vier und sechs Jahren absetzen.

Der Steuerausfall in Deutschland wird auf 460 Millionen Euro geschätzt.

Außerdem soll das Elterngeld (Kindergeld) vom Einkommen abhängig gemacht werden. Ab 2007 sollen Eltern ein Jahr lang 67 Prozent ihres letzten Nettogehalts bis zu maximal 1800 Euro erhalten.