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Entlastung für Familien fixiert

Von Martyna Czarnowska

Politik

Neben der Senkung der Körperschaftssteuer und Tarifänderungen bei Lohn- und Einkommenssteuer hat die Regierung Maßnahmen zur "Einkommensstärkung für Familien" beschlossen. Diese könnten bereits heuer Wirkung zeigen.


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Hat die FPÖ auf ein Vorziehen von Teilen der Steuerreform gepocht, so präsentiert sie nun den Beschluss des "Familienpakets" als ihren Erfolg. "250 Millionen Euro schon 2004 für die Familien sind eine spürbare Entlastung gerade für die Bezieher kleinerer Einkommen", erklärte die geschäftsführende Parteiobfrau Ursula Haubner.

Die Maßnahmen, die die Regierung zur "Einkommensstärkung für Familien" präsentiert hat, sollen rückwirkend ab 1. Jänner 2004 gelten. Ab 1. Juli werde dies laut Finanzminister Karl-Heinz Grasser automatisch mit der Lohnverrechnung abgewickelt werden; das Geld für die ersten sechs Monate des Jahres bekämen die SteuerzahlerInnen über die Veranlagung zurück. Die "technischen Details" seien aber noch offen.

Sollen von der Steuerreform laut Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auch alle SteuerzahlerInnen etwas spüren, könnten kinderreiche Familien, in denen nur ein Elternteil voll berufstätig ist, besonders profitieren. So soll künftig der Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag gestaffelt werden. Zum bisherigen Alleinverdienerabsetzbetrag kommen demnach 130 Euro Kinderabsetzbetrag für das erste Kind hinzu, 175 Euro für das zweite und 220 Euro für jedes weitere Kind. Angehoben wird weiters die Zuverdienstgrenze: von 4.400 auf 6.000 Euro. Ebenso erhöht wird das Pendlerpauschale - um 15 Prozent. All dies kostet 250 Mill. Euro.

Vorteile für Konzerne

Ab 1. Jänner 2005 sollen dann auch die Erleichterungen für Unternehmen in Kraft treten. Mit der Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) von 34 auf 25 Prozent erhofft sich der zweite Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn eine Investitionsbelebung. Grasser verweist auf Berechnungen, wonach die effektive Belastung durch die KöSt 27 bis 29 Prozent betrug. Der künftige Steuersatz liege deutlich darunter. Um eine Verbreitung der Bemessungsgrundlage zu erreichen, werde die Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie die steuerfreie Übertragung stiller Reserven abgeschafft.

Eine Gruppenbesteuerung - die u.a. Vorteile für Firmen mit ausländischen Töchtern bringt - soll künftig größeren Unternehmen 100 Mill. Ersparnis bringen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen bringt dem Versicherungsbereich eine Entlastung in der Höhe von 25 Mill. Euro.

Abgeschafft wird die Schaumweinsteuer, und die Biersteuer soll auf einen runden Satz abgesenkt werden.

Mit seiner Forderung nach Erleichterungen hat sich auch der Bauernbund durchgesetzt. Für die Landwirtschaft benötigter Diesel soll nun günstiger besteuert werden. Für die Reduktion für Agrardiesel werden 50 Mill. Euro zur Verfügung gestellt.