Justizminister Jabloner will Änderung im Strafvollzug und Ausweitung der Fußfessel. Innenminister Peschorn plant Verfassungsschutzreform.
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Wien. (ett/apa) Österreichs Gefängnisse sind seit langem überbelegt. Mit Stand vom 26. August gab es dort, wie das Justizministerium der "Wiener Zeitung" mitteilte, 9320 Häftlinge. Justizminister Clemens Jabloner strebt daher noch heuer den Beschluss einer Novelle zum Strafvollzug an, mit der die Gefängnisse entlastet werden sollen. Dafür greift er auf die bereits unter seinem Vorgänger Josef Moser mit Experten ausgearbeitete Neuregelung für den Strafvollzug zurück.
Noch heuer Beschluss geplant
Der Justizminister wird die entsprechende Gesetzesvorlage diese Woche in Begutachtung schicken. Bemerkenswert ist dabei, dass er mit den neuen Regeln entgegen der bisherigen Linie der Übergangsregierung nicht bis zur neuen Bundesregierung warten will. Er wolle dringend erforderliche Schritte zur Verbesserung des Strafvollzuges setzen, das Gesetz könne noch heuer beschlossen werden, erklärte Jabloner der Austria Presseagentur. Damit ist der am 29. September neu gewählte Nationalrat am Zug.
Eines der Ziele der Gesetzesänderung ist, die Zahl der Insassen in den Justizanstalten zu reduzieren. Konkret ist geplant, dass mehr Häftlinge mit elektronischer Überwachung in den Hausarrest entlassen werden. Dafür wird die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel ausgeweitet. Diese soll bis zu 24 Monate statt bisher für zwölf Monate zum Einsatz für noch zu verbüßende Haftstrafen kommen. Ausgenommen bleiben davon weiter schwere Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten.
In Österreich gibt es derzeit laut Justizressort 330 Personen, die ihre Strafe mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Nach der Ausweitung sollen es insgesamt rund 500 sein.
Ersatzfreiheitsstrafen (wenn hohe Geldstrafen nicht bezahlt werden) sollen durch gemeinnützige Leistungen ersetzt werden können. Jabloner hat am Dienstag mit Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, die seine Pläne unterstützt, die Justizanstalt Korneuburg besucht.
Mit der Neuregelung wird die gesetzliche Basis für weitere Neuerungen geschaffen. Mit Störsendern und Peilungen soll die Nutzung von Handys in Gefängnissen besser unterbunden werden. Für Häftlinge im gelockerten Vollzug, speziell Freigänger, wird die Handynutzung weiter erlaubt sein, im geschlossen Bereich nicht.
Weiters wird der Einsatz von Bodycams für die Justizwache wie schon bei der Polizei erlaubt. Das wird im Probebetrieb getestet.
Rasche Neuregelung für BVT
Ähnlich Dampf macht jetzt Innenminister Wolfgang Peschorn bei der Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Peschorn will das noch vor der Nationalratswahl angehen, wie er in der "ZiB 2" erklärte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war im Vorjahr in die Kritik und in heftige Turbulenzen geraten.
SPÖ und Neos signalisierten Zustimmung, verlangen aber auf alle Fälle eine Einbindung des Parlaments. Man wollte mit "schwarzen und blauen Netzwerken" im Innenressort Schluss machen, betonte die SPÖ. Die FPÖ ist für eine Reform, allerdings müssten "Vorarbeiten" von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) berücksichtigt werden.