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Entschädigung für Verbrechensopfer

Von Matthias G. Bernold

Politik

Für einen Fonds, der Verbrechensopfern einen leichteren Zugang zu finanzieller Entschädigung ermöglicht, sprach sich am Donnerstag Justizminister Dieter Böhmdorfer anlässlich der Beschlussfassung der Vorverfahrens-Novelle im Nationalrat aus. Damit greift der Minister eine langjährige Forderung von Opferhilfeorganisationen auf.


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Für Opfer von Verbrechen ist es vielfach äußerst schwierig, an Schadenersatz oder Schmerzengeld zu kommen. Zwar besteht schon nach geltender Strafprozessordnung (StPO) die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligter an einem Strafprozess zu beteiligen, um gegenüber dem mutmaßlichen Täter Forderungen zu erheben. Doch zum einen verweisen die Strafrichter bei komplizierteren Sachverhalten regelmäßig auf den langwierigen Zivilrechtsweg - zum anderen ist auch ein rechtskräftiger Titel aus dem Zivilprozess noch kein Garant, ans Geld zu kommen.

Häufig sind die Täter nämlich mittellos oder überhaupt unauffindbar. Hier hakt die langjährige Forderung von Opferschutzorganisationen ein, die nun von Böhmdorfer bei der Diskussion der StPO-Novelle aus dem Talon gezogen wurde: Um Opfern die Schäden zu ersetzen, soll mit staatlichen Mitteln ein Fonds eingerichtet werden, der in solchen Fällen - ähnlich wie bei staatlichen Unterhalts-Vorauszahlungen - das Geld vorschießt. Der Staat wiederum hat die Möglichkeit, sich beim Täter zu regressieren. Wie Böhmdorfer ausführte, werde das Projekt nun "in Ruhe erarbeitet". Für den Vorschlag erntete der Minister Lob von Udo Jesionek, dem Präsidenten der Opferschutzorganisation Weißer Ring: "Wenn das kommt, ist das eine sehr gute Sache." Es sei moralische Pflicht des Staates, den Verbrechensopfern zu helfen und sich nicht an Geldbußen und -strafen zu bereichern, meinte Jesionek zur "Wiener Zeitung".

Opposition stimmte nicht mit

Beim Beschluss der StPO-Novelle am Donnerstag im Nationalrat stimmten SPÖ und Grüne wegen rechtsstaatlicher Bedenken dagegen.