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Heimische Kapitalmarktexperten raten Aktiengesellschaften, sich den von ihnen entwickelten und nun veröffentlichten "Austrian Code of Corporate Governance" auf die Fahnen zu heften. Der 111 Punkte umfassende Kodex beinhaltet in erster Linie Empfehlungen für ein gutes Zusammenspiel von Aufsichtsräten, Vorständen und Aktionären.
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Es werde keine Sanktionen bei Nichteinhaltung geben, sagte der Regierungsbeauftragte für den Kapitalmarkt, Ex-OMV-Chef Richard Schenz, am Donnerstag vor Journalisten.
Der Kodex-Erstentwurf besteht konkret aus 18 Regelungen des Aktienrechts, die ohnehin eingehalten werden müssen, 66 Regeln, die eingehalten werden sollten und deren Nichteinhalten erklärt werden soll, sowie weitere 27 Empfehlungen, deren Nichteinhaltung keiner Begründung bedarf.
Alles in allem beruht der Kodex auf Freiwilligkeit, eine eigene Kontrollbehörde sei nicht vorgesehen und auch nicht notwenig, so Schenz. Jene Unternehmen, die sich nicht zu dem Kodex bekennen, "werden die Nachteile schon spüren", ist der Regierungsbeauftragte überzeugt. Schenz verwies darauf, dass viele Elemente des Kodex von international tätigen Unternehmen bereits angewendet würden.
Laut einer McKinsey-Studie seien über 80% der institutionellen Investoren bereit, höhere Kursprämien für Unternehmen, die das "CG-Gütesiegel" tragen, zu bezahlen, berichtete ÖVFA-Vizepräsident Friedrich Mostböck. Corporate Governance schaffe Transparenz und stelle einen Schutz für institutionelle wie private Investoren dar. Pleiten wie Libro oder Bank Burgenland hätten unter Einhaltung der Regelungen verhindert werden können, so Mostböck.
Romuald Bertl, Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP), das gemeinsam mit der ÖVFA Entwürfe für das Regelwerk ausgearbeitet hat, sieht den Kodex als eine Art "Unternehmensverfassung" oder "Best-Practice-Katalog". Corporate Governance sei im angloamerikanischen Raum entstanden, da dort das Gesellschaftsrecht nicht so schlagkräftig sei wie etwa in Österreich. CG könne in Österreich leicht gesetztlich verankert werden, etwa durch eine Ergänzung in § 82 des Aktiengesetzes.
Erich Obersteiner, Vorstand der Wiener Börse AG, sieht den Kodex als Baustein für die Stärkung des österreichischen Kapitalmarktes.