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EPUs unter den Flügeln der Gewerkschaften

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Vida-Initiative sieht sich als Ergänzung zu den Leistungen der Wirtschaftskammer. | Verein peilt für 2018 tausend Mitglieder an.


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Wien. Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind in der Wirtschaftskammer bestens aufgehoben und brauchen keine gewerkschaftliche Unterstützung. So lautete der Tenor von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberorganisation, als die Dienstleistungsgewerkschaft Vida im heurigen Oktober die Initiative Vidaflex ankündigte.

Mitten im Wahlkampf wurde auch Noch-Bundeskanzler Christian Kern eingespannt, um die Werbetrommel für "Europas erste EPU-Gewerkschafts-Initiative" zu rühren. Dabei handelt es sich um einen in die Vida eingebetteten Verein, der ein Servicepaket für EPUs, Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern, freie Dienstnehmer und Start-ups für 25 Euro monatlich anbietet. Enthalten sind unter anderem ein Konto,
eine Rechtsschutzversicherung, Steuerberatung und Bildungsangebote.

Interessenten aus allen Branchen

Vorsitzender ist der Anwalt Oliver Stauber, Gründer der SPÖ-Sektion ohne Namen, der im November in den Bundesvorstand der Vida kooptiert wurde. Bisher habe es über hundert Voranmeldungen für Vidaflex quer durch alle Branchen gegeben, sagt Stauber auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Er spricht von einer "guten Entwicklung". Im kommenden Jahr will man auf mindestens tausend Vereinsmitglieder kommen.

In Österreich gibt es etwa 306.000 EPUs, also Unternehmen, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Früher waren das in erster Linie traditionelle Handwerker oder Ladenbesitzer. "Das Spektrum reicht mittlerweile vom Friseur über die 24-Stunden-Pflegerin bis hin zum Bilanzbuchhalter, YouTuber oder der Grafikerin. Wir verstehen uns deshalb nicht als Konkurrent, sondern als logische Ergänzung zu den Leistungen der Wirtschaftskammer", sagt der gebürtige Kärntner Stauber.

Vidaflex ist nicht die erste gewerkschaftliche Aktivität für EPUs. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) stellte 2004 eine Interessengemeinschaft für atypisch Beschäftigte auf die Beine und zählt jetzt knapp 9000 Mitglieder, die selbständig sind. Viele von ihnen seien Einzelkämpfer mit nur einem Auftraggeber, die mit ihrer Situation unzufrieden sind, sagt Veronika Bohrn-Mena von der IG Flex. Von freier unternehmerischer Gestaltung könne dabei nicht mehr die Rede sein. Die IG Flex berät und vertritt Menschen in "sehr flexiblen Arbeitsverhältnissen", wobei die Bekämpfung von Umgehungsverträgen an erster Stelle stehe, heißt es.

Auch die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft Verdi unterstützt Solo-Selbständige durch spezielle Informationsangebote sowie Bildungs- und Beratungsleistungen und bietet ihnen ein Netzwerk. Laut Verdi-Homepage hat die Gewerkschaft rund 30.000 Mitglieder, die selbständig sind, vor allem aus den Kultur- und Medienberufen, aber auch IT-Dienstleistungen, Beratungs- oder Gesundheitsberufen.

Soziale Absicherung von Selbständigen

In der Wirtschaftskammer war man von der Präsentation der Vidaflex-Aktion nicht erfreut und verwies auf die eigenen Service- und Informationsangebote für EPUs zu Themen wie Steuern, Recht, Betriebswirtschaft und Finanzierung. Auch habe die WKO, die gesetzliche Interessenvertretung von Unternehmen, für die soziale Absicherung der Ein-Personen-Unternehmen wichtige Verbesserungen durchsetzen können, etwa bei der Absicherung im Fall langer Krankheit oder bei der Arbeitslosenversicherung auch für Selbständige.

Selbständige haben seit 2013 bei lang andauernder Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls einen Anspruch auf Krankengeld. Dieser besteht ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Weiters gibt es die Möglichkeit der Betriebshilfe für arbeitsunfähige Unternehmer, falls alle Stricke reißen. Unternehmerinnen können im Falle einer Schwangerschaft als Mutterschaftsleistung entweder Wochengeld oder Betriebshilfe beantragen. Selbständig Erwerbstätige haben unter bestimmten Bedingungen auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, nämlich wenn sie entweder vor Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer ASVG- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren oder nach dem 1. Jänner 2009 eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben.