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"Er lebt in einer anderen Welt"

Von Daniel Bischof

21-Jähriger, der Frau am Brunnenmarkt getötet haben soll, wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.


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Wien. Apathisch sitzt der 21-Jährige im Gerichtssaal. Sein Blick ist leer, verloren, abwesend. Regungslos schaut er nach vorne, direkt ins Nichts. Die Minuten vergehen, doch der junge Mann mit dem Schnur- und Spitzbart bleibt emotionslos. An der Gerichtsverhandlung beteiligt er sich nicht.

Für eine Bluttat, die laut Staatsanwalt "nicht nur Wien, sondern auch Österreich in Unruhe versetzte", soll der 21-Jährige verantwortlich sein. Mit einer elfeinhalb Kilo schweren Eisenstange soll er am 4. Mai 2016 spätnachts eine 54-jährige Frau am Wiener Brunnenmarkt erschlagen haben. Laut psychiatrischem Gutachten soll er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig sein.

Die Staatsanwaltschaft hat ihn deswegen nicht wegen Mordes angeklagt, sondern seine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (siehe Kasten "Wissen"). Der 21-Jährige wird deshalb nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener bezeichnet. Am Montag fand das Unterbringungsverfahren vor einem Geschworenengericht des Straflandesgerichts Wien (Vorsitz: Richter Ulrich Nachtlberger) statt.

Auf die ihm gestellten Fragen antwortet der Betroffene meist mit einem "Nein". Oft muss man ihn mehrmals ansprechen, bis er reagiert. Der Betroffene, in eine beige Hose und ein kurzärmliges Hemd gekleidet, das ihm zu groß ist, wirkt verloren und verwirrt.

"Ich esse nichts"

"Wie haben Sie denn Geld bekommen, um sich etwas zum Essen zu kaufen?", fragt Nachtlberger den 21-Jährigen. Der Betroffene, ein gebürtiger Kenianer, lebte jahrelang als Obdachloser am Brunnenmarkt. "Ich esse nichts", antwortet der Betroffene. "Verstehen Sie mich?", fragt Nachtlberger daraufhin sicherheitshalber nach. "Ja", sagt der 21-Jährige.

"Können Sie sich erinnern, was am 4. Mai 2015 passiert ist?", fragt Nachtlberger. "Nein", antwortet er leise. "An nichts?", hackt der Richter nach. "Ich glaube, ich habe eine Frau mit etwas Metall geschlagen." Nach nur wenigen Minuten bricht Nachtlberger die Vernehmung ab.

"Dieser Fall ist an Brutalität nur schwer zu überbieten", sagt Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp. Detailliert schildert er die grausamen Verletzungen des Opfers: "Ihr Gesicht ist nicht mehr erkennbar gewesen."

Mindestens acht Mal soll der 21-Jährige dem Opfer mit massiver Gewalteinwirkung auf den Kopf geschlagen haben. Als den Geschworenen die Tatortmappe mit den Lichtbildern vorgelegt wird, ist es so manchem von ihnen zu viel: Nur einen kurzen Blick werfen sie hinein, bevor sie die Mappe weiterreichen.

"Dass er an einer Erkrankung leidet, steht medizinisch außer Zweifel", sagt Gerichtsgutachter Karl Dantendorfer über den 21-Jährigen. Seit mindestens drei bis vier Jahren habe der Betroffene eine paranoide Schizophrenie, die nie behandelt worden sei. Unter dem Einfluss dieser Krankheit stehend, habe der Betroffene die Tat begangen, so Dantendorfer.

Der 21-Jährige sei akut psychotisch: "Er ist aus der Wirklichkeit herausgerückt, lebt in einer anderen Welt." Er hält den Betroffenen für "nach wie vor so gefährlich wie zur Tatbegehung."

Neben zahlreichen DNS-Spuren wird der Betroffene auch von Zeugen belastet. Etwa von einem Lehrer, der zum Tatzeitpunkt beim Brunnenmarkt lebte. Von seinem Schlafzimmerfenster aus beobachtete er die Tat.

Sofort habe er den Täter erkannt, jedem Anrainer sei der am Brunnenmarkt lebende Obdachlose bekannt gewesen.

Nur für eine knappe halbe Stunde ziehen sich die Geschworenen zu Beratungen zurück. Einstimmig stimmen sie für eine Einweisung des 21-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Da Richard Soyer, der Verteidiger des Betroffenen, Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Witwer will Entschädigung

Zur Urteilsverkündung nimmt der Witwer des Opfers neben seinen Anwälten Platz. Er kämpft mit seinen Emotionen. Als er den Saal verlässt, wird er von Kamerateams umringt.

"Heute kommt alles wieder hoch", sagt der 65-Jährige im Gespräch mit der APA. "Ich glaube nicht, dass ich jemals damit abschließen kann." Da die Behörden versagt hätten, verlangt er von der Republik eine Entschädigung.

Derzeit beschäftigt sich eine Sonderkommission damit, etwaiges Behördenversagen im Vorfeld der Tat aufzuklären. Der 2008 als 14-Jähriger mit einem Touristenvisum nach Österreich eingereiste Betroffene hatte nie um Asyl angesucht. Seine Abschiebung scheiterte. Auch ist bekannt, dass der 21-Jährige bereits bei zwei Vorfällen zuvor Frauen mit einer Eisenstange attackiert hat. Konsequenzen dürften die Vorfälle keine gehabt haben.

Am 18. März 2016 wurde er mit heruntergelassener Hose und einer Axt und einem Hammer von der Polizei aufgegriffen. Weil die Polizei keine Anzeichen für eine Fremd- oder Selbstgefährdung sah, wurde der 21-Jährige nicht nach dem Unterbringungsgesetz auf die Psychiatrie gebracht.

"Keine Strafe ohne Schuld", normiert das österreichische Strafgesetzbuch. Deshalb ist für zurechnungsunfähige Rechtsbrecher, die mangels Schuld nicht bestraft werden können, die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorgesehen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein.
Erstens muss der Rechtsbrecher eine entsprechende Anlasstat begangen haben. Die Tat muss mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sein. Zweitens muss eine entsprechende Gefährlichkeitsprognose bestehen, dass der Betroffene eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.
Die Unterbringung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Sie dauert an, solange die besondere Gefährlichkeit weiter besteht.