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Trend in Richtung Steuersenkung und Verkehrswerte. | Wien. Die jüngste Diskussion um den Fall von Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich wirft die Frage auf, wie andere Länder Erbschaften und Schenkungen besteuern.
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Grundsätzlich gibt es international drei verschiedene Besteuerungssysteme, sagt Michael Petritz von der Wirtschaftsuniversität Wien. Das erste System beinhaltet eine Schenkungs- und Erbanfallsteuer, wie sie bisher auch in Deutschland und Österreich existiert. Dabei wird der Vermögenszuwachs beim Erben oder Schenkungsempfänger besteuert, wobei je nach Verwandschaftsgrad und Vermögenshöhe unterschiedliche Steuersätze zum Tragen kommen.
Nachlasssteuer oder Veräußerungsgewinn
Im angelsächsischen Raum ist bei Erbschaften eher eine Nachlasssteuer üblich. Dabei wird nicht der Erbe, sondern der Nachlass selbst vor dessen Übertragung besteuert. In der Praxis läuft das auf eine Flat Tax auf Erbschaften hinaus.
In Kanada und in Australien wird wiederum das Modell einer aufgeschobenen Veräußerungsgewinn-Besteuerung praktiziert. Das heißt konkret, dass beim Erbfall oder bei einer Schenkung keine Steuer fällig wird. Wird das Vermögen aber später veräußert, wird eine Art Kapitalertragssteuer fällig, die die historischen Anschaffungskosten (im Fall von Erbschaften und Schenkungen also keine) dem Veräußerungsgewinn gegenüberstellt. Die Differenz muss versteuert werden.
Eine Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gab es in den letzten Jahren in Portugal, Schweden, der Slowakei, Hongkong, Russland und Italien. In Italien wird sie nun wieder eingeführt, allerdings mit geringeren Steuersätzen; in der Slowakei überlegt man, zumindest die Schenkungssteuer wieder einzuführen, um Geldwäsche zu vermeiden.
Auch in den USA gab es Überlegungen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer bis 2010 auslaufen zu lassen. Mittlerweile liegt aber ein Gesetzesentwurf vor, der lediglich eine Senkung auf 30 Prozent vorsieht.
In Deutschland und Österreich wurde die Erbschaftssteuer vom Verfassungsgericht gekippt. Während in Deutschland gerade an einem Gesetzesentwurf für eine Reparatur gebastelt wird, will die österreichische Regierung die Steuer ersatzlos auslaufen lassen.
Darüberhinaus steht in Österreich gerade die Schenkungssteuer auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter. Sollte auch sie kippen (woran kaum jemand zweifelt), will die Regierung eine Reparatur vornehmen, die verhindert, dass steuerfreie Schenkungen zu Umgehungsmodellen bei der Einkommensteuer führen.
Einige internationale Tendenzen lassen sich feststellen, sagt Petritz. So gehe der Trend weg von gesetzlich vorgegebenen Einheitswerten und hin zu einer Verkehrs- oder Ertragswertberechung, die von Gutachtern durchgeführt wird. Gleichzeitig gebe es eine Tendenz zu sinkenden Steuersätzen und höheren Freibeträgen. Immer öfter werden auch Transfers innerhalb der Familie von Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen.