Ab 2015 gilt innerhalb der EU das Wohnsitzrecht in Erbfragen.
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Wien. Mit dem eigenen Tod beschäftigen sich die Österreicher nicht sehr gern. Laut Statistik haben nur 30 Prozent der Bevölkerung ein Testament, und davon sind immer wieder einige "formungültig", wie es Anwältin Sonja Kerschbaum von der Kerschbaum Partner Rechtsanwälte GmbH formuliert. Gerade bei Unternehmen sieht sie "große Gefahren, wenn man die erbrechtliche Situation ungeregelt" lässt. Durch gesetzliche Vorschriften - wie etwa den Pflichtteil -, aber auch durch unklare Führungsstrukturen könne es zu einer Zerschlagung des Unternehmens kommen.
"Man muss sich im Klaren sein, wie man das Unternehmen gerne weitergeführt hätte, und es mit der Familie besprechen," so Kerschbaum. Zum Beispiel können Erben einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben, damit die Firma nicht verkauft werden muss, um sie auszahlen zu können. Außerdem könne testamentarisch festgelegt werden, dass Kinder ein Unternehmen nur an ihre eigenen Kinder weitervererben dürfen. Darüber hinaus können Partner und Lebensgefährten berücksichtigt werden, die sonst leer ausgehen.
Wichtig ist laut Kerschbaum, dass Unternehmen eine straffe Führungsstruktur aufweisen und es nicht etwa nach dem Tod des langjährigen Besitzers auf einmal mehrere Verantwortliche ohne klare Aufgabenbereiche gibt. Im Zweifelsfall gilt nämlich die Erbengemeinschaft, das heißt, alle Erbberechtigten bekommen die gemeinsame Nutzung eines Hauses oder die gemeinsame Kontrolle einer Firma überschrieben.
"Am besten wäre es, wenn sich der Unternehmensgründer schon zu Lebzeiten aus dem täglichen operativen Geschäft zurückzieht und nur mehr in beratender Funktion tätig ist, um eine geordnete Übergabe sicherzustellen", so Kerschbaum. Aber das falle vielen Menschen schwer.
Nicht bewusst sei vielen auch der bevorstehende Paradigmenwechsel im Erbrecht, wenn ab 2015 EU-weit das Wohnsitzrecht eingeführt wird. Es gilt dann das Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht mehr wie bisher seine Staatsbürgerschaft. "In Spanien zum Beispiel erbt der Ehegatte nur, soweit keine Kinder oder Vorfahren vorhanden sind", schildert Kerschbaum nur einen der vielen Unterschiede zwischen den Rechtsgepflogenheiten der einzelnen Länder. Testamentarisch kann aber das Recht der Staatsbürgerschaft gewählt und festgeschrieben werden.
Vorkehrungen für Sicherung der Finanzierung
Vorsicht ist beim eigenhändigen Testament geboten, so die Anwältin. "Das ist nur gültig, wenn es wirklich mit der Hand selbst geschrieben, unterschrieben und mit Datum versehen ist und erklärt wird, dass der Text dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht." Ein mit dem Computer geschriebenes Testament muss von drei unabhängigen Zeugen mitunterschrieben und notariell beglaubigt werden.
Einige Vorkehrungen, etwa um Liquidität zu schaffen, können schon zu Lebzeiten getroffen werden, wie etwa eine Veräußerung der Betriebsimmobilien, die dann angemietet werden. Im Englischen ist dieses Modell als "sale and lease back" bekannt. Außerdem kann das Unternehmen zum Beispiel in eine andere Rechtsform gebracht oder eine Stiftung angelegt werden, um die Finanzierung zu gewährleisten.
Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an, und nur in wenigen Fällen ist die Nachfolge gut geregelt, warnt auch der Österreichische Verband Financial Planners (AFP). Dieser bietet seit kurzem eine Ausbildung zum "Certified Foundation and Estate Planner" (CFEP) an, also einem zertifizierten Nachfolgeplaner. Vorläufig handelt es sich um eine Upgrade-Schulung für zertifizierte Finanzplaner (CFP), eine eigenständige Ausbildung vor allem für Notare, Anwälte und Wirtschaftstreuhänder ist geplant, informiert der Verband.
Anwältin Kerschbaum erläutert, wieso ein Finanzfachmann bei der Nachfolgeplanung notwendig ist: "Es braucht eine genaue Vermögensanalyse, zum Beispiel über einen Anwalt gemeinsam mit der vermögensverwaltenden Bank; für die konkrete Bewertung sollte überdies ein Wirtschaftsprüfer beigezogen werden", betont Kerschbaum. "Es ist Teil der Verantwortung eines Unternehmers, keine Zwistigkeiten zu hinterlassen."