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Erbschaftssteuer: VfGH entscheidet

Von Harald Waiglein

Wirtschaft

Heute, Mittwoch, Verkündung, ob Steuer gekippt wird. | Wien. Die Beratungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Erbschaftssteuer sind in der Endphase. Voraussichtlich heute, Mittwoch, wird der VfGH verkünden, ob er die Steuer für verfassungskonform hält oder nicht.


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Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Erbschaftssteuer gekippt wird. Denn ein Gesetzesprüfungsverfahren wie im konkreten Fall leitet der VfGH nur dann ein, wenn er bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität eines Gesetzes hat. In mehr als 80 Prozent der Fälle führt ein solches Verfahren zur Aufhebung des betreffenden Gesetzes.

Anlass für das VfGH-Verfahren ist der Fall einer Witwe, der bei der Erbschaft eines Grundstückes ihr Pflichtteil in bar abgegolten wurde. Wegen der unterschiedlichen Behandlung von Grund- und Geldvermögen im Erbschaftssteuerrecht musste sie statt 82 Euro rund 87.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen.

Die Erbschaftssteuer ist auch ein Streitpunkt der Regierungskoalition. Während sich die ÖVP für die ersatzlose Streichung der Steuer ausspricht, will die SPÖ sie aufrecht erhalten. Allerdings wollen die Sozialdemokraten großzügige Freibeträge etwa für Wohnungen und Einfamilienhäuser einführen sowie bei Unternehmensübertragungen ein Stundungsmodell anbieten.

140 Millionen Euro

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im selben Gesetz geregelt. Beide gemeisam bringen dem Budget rund 140 Mio. Euro an Einnahmen.