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Erfolg für Elsner in Sachen Penthouse

Von Sissi Eigruber

Politik

Einstweilige Verfügung abgewiesen, aber Bawag hält an Klage fest. | Matznetter: Der Bund müsste ohnehin für Bawag haften. | Wien. Der ehemalige Generaldirektor der Bawag, Helmut Elsner, und seine Frau Ruth haben in Sachen Penthouse einen ersten Erfolg verbucht: Der Antrag der Bawag auf einstweilige Verfügung wurde abgewiesen, teilte der Rechtsvertreter der Penthouse-Eigentümerin Ruth Elsner am Dienstag mit.


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Wie berichtet ist nach Ansicht der Bawag der Verkauf des Penthouses in der Wiener Tuchlauben unwirksam, weil ein Optionsrecht zum Erwerb nicht zeitgerecht ausgeübt wurde und das Objekt ohne Zustimmung des Bawag-Aufsichtsrates unter seinem Wert verkauft worden sei. Anfang Mai hat die Bawag Klage und einstweilige Verfügung eingebracht. Darin wurde begehrt, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch einzuverleiben und die Verträge über den Liegenschaftskauf bei Gericht zu hinterlegen. Dies wurde nun von gerichtlicher Seite abgelehnt. Der Rechtsanwalt von Ruth Elsner rechnet daher auch mit einer baldigen Abweisung der Klage.

Die Bawag sieht das anders: "Im Hauptverfahren werden wir die Klage weiter verfolgen", und man sei zuversichtlich zu gewinnen, erklärte Bawag-Pressesprecher Thomas Heimhofer.

Suche nach Konstrukt für Finanzspritze

Die Bundeshaftung (bis zu 900 Mio. Euro) für die Bawag, die nach verlustreichen Spekulationsgeschäften ins Trudeln geraten war, wurde wie berichtet am Montag vom Nationalrat abgesegnet. Was die Bawag-Kapitalspritze durch Banken und Versicherungen betrifft, sind nach wie vor viele Fragen offen. Es dürfte bei der angekündigten Summe von 450 Mio. Euro bleiben - wer wieviel beisteuern wird, darüber halten sich die Institute aber bedeckt. Dem Vernehmen nach liegen verschiedene Vorschläge vor. Eine Variante ist die Gründung eines "Special Purpose Vehicle (SPV)" - also eine Zweckgesellschaft, in welche die Institute ihre Vermögensgegenstände einbringen. Dadurch lässt sich das Risiko der Geldgeber eingrenzen, was für die Banken und Versicherungen wesentlich ist, falls bei der Bawag doch noch andere Verlustgeschäfte auftauchen oder weitere Klagen aus den USA kommen.

Die Geldgeber sind also auf der Suche nach Sicherheiten. In einer anderen Variante könnte das direkt eingebrachte Eigenkapital mit Anteilen an der Bawag besichert werden, heißt es aus informierten Kreisen.

Haberzettl kritisiert Bundeshaftung

Über die Bawag-Haftung durch den Bund wurde am Dienstag weiter debattiert: SP-Budget- und Finanzsprecher Christoph Matznetter meinte, der Bund müsste ohnehin für die Bawag haften und bezog sich damit auf einen Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH). Dieser hatte im Jahr 2003 ein Urteil bestätigt, wonach die Republik Österreich im Rahmen der Amtshaftung - durch Versagen des Bankprüfers - gegenüber den geschädigten Sparern aus der Pleite der Grazer Bank für Handel und Industrie von 1995 haftet. Kritik statt Dank für die Bundeshaftung formulierte der Vorsitzende der Eisenbahnergewerkschaft, Wilhelm Haberzettl, in der Wiener Stadtzeitung "Falter": Er ordne die Vorgangsweise der Regierung bei der Bawag-Haftung "zwischen Erpressung und Demütigung" ein. Haberzettl kritisiert, dass die Gewerkschaft als Bawag-Eigentümer im Gegenzug für die Haftungsübernahme der Republik den "Offenbarungseid" leisten und den Streikfonds (gegenüber der Nationalbank) offen legen muss. Wie viel im Streikfonds ist, deutete ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer an: "Wenn der ÖGB sich keine 600 Mio. Euro Haftung leisten kann, um eine Klage gegen die Bawag vorzubeugen, dann wissen Sie ungefähr, wie viel im Streikfonds steckt." In Bezug auf die Bundeshaftung meinte Hundstorfer: "Wir sind selber schuld. Hätte sich die Bawag nicht auf karibische und diverse andere Geschäfte eingelassen, müssten wir die Regierung jetzt nicht um Hilfe bitten". Die Reform des ÖGB nach der Bawag-Krise soll offiziell am 23. Mai um mit dem Zusammentreten der ÖGB-Reformgruppe starten.