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"Negatives Stimmengewicht" könnte Ergebnis verzerren. | Die Überhangsmandate, ein Kuriosum des deutschen Wahlrechts, haben jetzt zu einer handfesten Debatte in einem eher zahmen und themenlosen Wahlkampf geführt. Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin hat Kanzlerin Angela Merkel vorgeworfen, mit einer "ergaunerten, einer verfassungswidrigen Mehrheit" weiterregieren zu wollen.
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Der ehemalige Umweltminister unter Rot-Grün bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Bundestag auferlegt hat, das Wahlrecht bis Mitte 2011 zu korrigieren. Auch der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering spricht von einer baldigen "Delegitimierung", sollten Union und FDP mit Überhangmandaten regieren.
Worum geht es eigentlich? Deutschland hat auf Bundesebene einen Wahlrechtskompromiss geschlossen - zwischen Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl, also zwischen dem Direktmandat, das der Bewerber eines Wahlkreises mit den meisten Stimmen bekommt, und dem Listenplatz nach der Reihe auf der Parteiliste. Wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag entsenden darf, hängt prinzipiell an der Zweitstimme, also am Stärkeverhältnis der Parteien insgesamt.
Jetzt kann es sein, dass die Partei mit der Liste A fünf Mandate erreicht hat. Mit ihrer Erststimme aber haben die Wähler acht Kandidaten dieser Partei direkt gewählt. Nach dem Verhältniswahlrecht stünden der A-Partei zwar nur fünf Plätze zu. Trotzdem rücken aber die acht direkt Gewählten ins Parlament ein, drei davon auf sogenannten "Überhangsmandaten".
Es kann allerdings passieren, dass sich durch den komplexen und komplizierten Berechnungsmodus, durch Auf- bzw. Abrundungen, durch regionale Aufteilung und dann wieder überregionalen Ausgleich widersinnige Ergebnisse einschleichen. Die Experten nennen diese verblüffenden mathematischen Widersprüche "negatives Stimmengewicht", was so viel heißt wie: Unter Umständen können mehr Stimmen einer Partei schaden und weniger Stimmen einer Partei nützen.
In zahlreichen Urnengängen mussten Parteien immer wieder erfahren, dass sie Opfer eines solchen negativen Stimmengewichts geworden waren. Besonders deutlich trat dies bei der vorigen Bundestagswahl (2005) hervor, als in einem Wahlkreis die Bundestagswahl wiederholt werden musste. Die CDU fürchtete den Verlust eines Mandats, wenn sie bei der Nachwahl über eine bestimmte Marke bei den Zweitstimmen käme. Doch ihre Wähler sorgten dafür, dass sie so wenige Zweitstimmen bekam, dass sie das Wackelmandat behalten durfte. Also Wählen durch Nichtwählen?
Eine der härtesten Nüsse für Politiker und Mathematiker ist ein gerechtes, repräsentatives Wahlrecht. Die Aufteilung von Millionen Stimmen auf ein paar Dutzend Mandate steckt nicht nur voller logischer Brüche und mathematischer Paradoxien, sondern ist auch machtpolitisch von höchster Brisanz. Überhaupt, wenn zwei politische Lager einander so knapp gegenüberstehen, wie dies in der Woche vor der Bundestagswahl in Deutschland der Fall ist. In diesem Punkt hat Trittin tatsächlich recht: Es könnte am Sonntag ein Ergebnis herauskommen, mit dem eine deutliche Mandatsmehrheit für Schwarz-Gelb erreicht würde, obwohl ihr Stimmenanteil ebenso deutlich unter der absoluten Mehrheit liegen könnte.
Nicht die Überhangsmandate als solche, sondern das Phänomen des "negativen Stimmengewichts" hat das Verfassungsgericht beanstandet. Er hat dem Gesetzgeber aber eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Bis dahin bleibt das alte Wahlgesetz gültig. Als Verteilungsmethode wird aber zum ersten Mal das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewandt, ein dem Hare-Niemeyer-System verwandtes Modell, das jedoch gegenüber der Größe der Parteien neutral ist. Das heißt, große Parteien werden nicht länger durch den Berechnungsmodus bevorzugt.