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Erhebungen unterlassen? Karl will vorerst abwarten

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Grün-Mandatar zeigte Staatsanwälte wegen Vorzugsaktien-Causa an.


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Wien. Keinen unmittelbaren Handlungsbedarf sieht Justizministerin Beatrix Karl in der Causa Hypo-Vorzugsaktien 2006, in der zuletzt die zuständigen Kärntner Staatsanwälte selbst schwer unter Beschuss geraten sind: Aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser sei bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein Ermittlungsverfahren gegen die sachbearbeitenden Staatsanwälte wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt anhängig, bestätigte Karl in einer am Donnerstag eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Sie selbst wolle vorerst das Ergebnis der strafrechtlichen Überprüfung abwarten.

Das Magazin "News" berichtete Anfang November über die von Steinhauser verfasste Anzeige, in der der Verdacht geäußert wird, die Staatsanwälte hätten möglicherweise Ermittlungen gegen die früheren Hypo-Aufsichtsräte Othmar Ederer und Karl-Heinz Moser unterlassen. Tatsächlich laufen gegen mehrere ehemalige Hypo-Manager Ermittlungen rund um im Jahr 2006 an Investoren verkaufte Vorzugsaktien der Hypo-Leasing. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass mit den Investoren Nebenvereinbarungen abgeschlossen wurden, die einer Anrechnung des so gewonnenen Kapitals als Kernkapital in der Konzernbilanz entgegenstehen würden. Unter anderem steht der Vorwurf der Bilanzfälschung im Raum.

Weshalb nicht auch gegen Ederer und Moser ermittelt werde, habe ihr die Staatsanwaltschaft in einem Bericht dargelegt, meint Karl. Die Ermittler hätten hier einen Anfangsverdacht als nicht gegeben erachtet und "nachvollziehbar verneint". Ederer und Moser selbst haben - so wie alle anderen Betroffenen - jedes Fehlverhalten immer bestritten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt blickte laut "Kleiner Zeitung" von Beginn an der Grünen-Anzeige mit "Gelassenheit" entgegen.

Brach Hypo Staatsauflagen?

So viele aufklärungsbedürftige Facetten die Vorzugsaktien-Causa birgt, eine besonders pikante davon wurde bisher noch kaum beleuchtet: Möglicherweise hat die Hypo mit der Zahlung einer Dividende an die gut betuchten Vorzugsaktionäre für das Jahr 2008 trotz ihrer wirtschaftlich prekären Situation nicht nur gegen die gute Optik verstoßen, sondern auch gegen Auflagen für das Ende 2008 erhaltene Staatskapital. Mitte 2009 stellte der damalige Finanzminister Josef Pröll in einer parlamentarischen Anfrage fest, dass sich die Bank verpflichtet habe, keine Gewinnausschüttungen an Aktionäre vorzunehmen, die 17,5 Prozent des Jahresgewinns überschreitet.

Tatsächlich wurde 2008 ein hoher Verlust eingefahren - deshalb erhielt der Bund auf sein Staatskapital auch keine Zinsen. Zugunsten der Vorzugsaktionäre machte die Hypo-Konzernmutter stellvertretend für ihre - ebenfalls rote Zahlen schreibende - Leasing-Tochter jedoch 10,9 Millionen Euro locker. Wie berichtet, musste die Hypo bereits im Jahr 2009 Bilanzvorsorgen von 10 Millionen Euro für Strafzahlungen wegen nicht eingehaltener Auflagen in Zusammenhang mit dem Staatskapital bilden.