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"Erkenntnis ist umzusetzen"

Von Martyna Czarnowska

Politik

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ortstafelregelung müsse umgesetzt werden. Dies lasse aber Spielraum zu, befand der Volksgruppenbeirat der Kärntner Slowenen nach seiner gestrigen Sitzung im Bundeskanzleramt.


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Es waren "drei konstruktive Stunden". Marjan Sturm, Vorsitzender des Beirates der slowenischen Volksgruppe, bewertet die Sitzung des Beirats durchaus positiv. Daran teilgenommen haben neben Juristen VertreterInnen aller Parteien - außer der FPÖ.

"Wir haben uns ausführlich mit dem rechtlichen Rahmen auseinandergesetzt", erzählt Sturm im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Volksgruppenvertreter gehen nun davon aus, dass das Erkenntnis des VfGH nicht - wie von der FPÖ suggeriert - als nichtig anzusehen sei. Bei der Umsetzung gebe es allerdings Spielraum: Es gilt die Vorgabe des VfGH zu erfüllen, wonach zweisprachige Ortstafeln ab einem Minderheitenanteil von mehr als zehn Prozent über einen längeren Zeitraum aufzustellen sind. Zu diesem Zweck sollen nun statistische Daten - wie Volkzählungsergebnisse ab dem Jahr 1951 - herangezogen werden. Auf dieser Basis werde bis zur "Konsens-Konferenz" im Frühjahr ein konkreter Vorschlag erarbeitet. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Daten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig für sachliche Information zu sorgen.

Das von der FPÖ angestrebte Volksbegehren gegen mehr zweisprachige Ortstafeln in Kärnten wurde nach Sturms Aussagen zwar "politisch verurteilt". Formale Schritte könnten aber erst gesetzt werden, wenn das Volksbegehren bei der Landeswahlbehörde eingebracht werde. Schon im Vorfeld hatte der Zentralverband slowenischer Organisationen eine Beschwerde gegen die Initiative angekündigt.