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Erleichterungen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss

Politik

Ministerinnen wenden sich besonders an Frauen in der Corona-Krise


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KInder sollen nicht zu Leidtragenden der Schwierigkeiten durch Coronavirus-Folgen werden. Dazu dient auch eine Gesetzesänderung, mit der Unterhaltsvorschüsse des Staates für Kinder, wenn im Regelfall der Vater nicht zahlt, rascher ausgezahlt werden können. Ein Antrag auf Exekution ist dafür als Voraussetzung vorübergehend nicht mehr nötig. Die Neuregelung gilt bis 30. April dieses Jahres.

Das Gesetz wurde bereits Ende der Vorwoche im Zuge des Pakets von 44 Gesetzesmaßnahmen vom Parlament beschlossen. Die "Wiener Zeitung" berichtete darüber in ihrer Online-Ausgabe am vergangenen Freitag. Nun machten Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab sowie Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbauer mehrere Tage später bei einem gemeinsamen Presseauftritt im Kanzleramt am Mittwoch auch darauf aufmerksam. Hauptanliegen dafür, dass die drei Ministerinnen dieses Mal zu einer Pressekonferenz kamen, war ganz offensichtlich, dass die türkis-grüne Regierung Frauen als "Heldinnen des Alltags" (Raab) bewusst ins Zentrum rücken wollten.

"In Zeiten der Krise soll es für die Kinder einfach sein, zum Unterhaltsvorschuss zu kommen", führte die Justizministerin als Begründung für die Maßnahme an. Der Verzicht auf einen vorheringen Exekutionsantrag gegen jenen Elternteil, im Regelfall der Vater, der Unterhalt leisten muss, soll zur Erleichterung beitragen und die staatliche Vorschussleistung beschleunigen. Zwar sind auch die Gerichte während der Corona-Krise auf Notbetrieb gestellt. Unterhaltsverfahren gehörten aber zu den dringenden Verfahren, betonte die Justizministerin. "Wir sichern damit rasch und unbürokratisch den Unterhaltsvorschuss", assistierte Familienministerin Aschbacher.

Appell zur Nutzung von Sonderurlaub

Mit wirklichen Neuigkeiten konnten die drei Ministerinnnen hingegen beim Presseauftritt nicht aufwarten. Frauenministerin Raab lobte nicht nur, dass Frauen im Lebensmittelhandel, bei der Pflege und als Alleinerzieherinnen bei der Betreuung ihrer Kinder besonders gefordert seien. Sie warb auch nochmals, sich bei häuslicher Gewalt an Frauennotrufe zu wenden. Zwar gab es zuletzt 50 Prozent mehr Anrufe, einen faktischen Anstieg von Gewalttaten gegen Frauen habe man laut der Ministerin während der Corona-Krise aber noch nicht festgestellt.

Arbeitsministerin Aschbacher appellierte vor allem an die Arbeitgeber, Frauen bei Sonderfreistellungen zur Kinderbetreuung entgegenzukommen. Sie erinnerte daran, dass von der Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen wurde, während der Corona-Krise bis zu drei Wochen Sonderfreistellung bei Betreuungspflichten zu erhalten. (ett)