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Ermittler, über die man spricht

Von Walter Hämmerle

Politik

SPÖ und Richter für Bundesstaats- anwalt. | Bandion-Ortner verteidigt Einstellung des Verfahrens. | Wien. Die Staatsanwaltschaft ist im Gerede, und wie meist in solchen Fällen handelt es sich dabei nicht um einen Qualitätsnachweis. Anlass ist die Debatte um die Einstellung des Verfahrens gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Verrückung von zweisprachigen Ortstafeln.


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Der Generalvorwurf an die Staatsanwaltschaft lautet auf vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Mächtigen. Zuvor regte sich schon in der Causa Kampusch Unmut über das Verhalten der Staatsanwälte, die seit Inkrafttreten der Strafprozessreform zum Herrn des Ermittlungsverfahrens aufgestiegen sind.

Fast alle gegen Status quo

Nun überschlagen sich die Parteien und Interessensvertreter mit Vorschlägen, wie die Missstände abgeschafft werden könnten - und landen beim Weisungsrecht. Letztinstanzlicher Weisungsgeber ist nach derzeitigem Recht Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Damit soll es, geht es nach der Mehrzahl der Stimmen, die sich zu der Causa äußern, jedoch bald vorbei sein.

So erneuerte etwa SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim seinen aus dem Jahr 2001 stammenden Vorschlag zur Einführung eines vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit zu wählenden Bundesstaatsanwalts. Dieser solle künftig an der Spitze der Weisungskette stehen. Im Namen des BZÖ macht sich Ewald Stadler für einen "Justizkanzler" stark, der allerdings nicht vom Parlament, sondern von einem Personalsenat, der sich aus den drei Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zusammensetzt, bestellt werden soll.

Die Grünen wiederum sprechen sich für eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft aus, während sich die Richterschaft ganz nah am Vorschlag der SPÖ bewegt, wenn sie eine "honorige Persönlichkeit" an der Spitze der Weisungskette fordert, die mit Dreiviertelmehrheit vom Nationalrat gewählt werden soll. Dagegen sieht FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer in all diesen Vorschlägen lediglich eine "Scheinlösung" und wendet sich gegen ein "Herumbasteln" am Verfassungsrecht. Kein eigener Vorschlag kam am Donnerstag von der ÖVP, die ja Bandion-Ortner ins Ministerium entsandte.

ÖVP will nicht den Schwarzen Peter

In der Volkspartei will man sich jedoch auf keinen Fall den Schwarzen Peter in der Causa Ortstafeln zuschieben lassen und verweist darauf, dass der Vorhabensbericht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft bereits neun Monate unter Justizministerin Maria Berger (SPÖ) auf dem Tisch lag. Inhaltlich verteidigte Bandion-Ortner die Einstellung des Verfahrens gegen Dörfler: Die Erhebungen hätten ergeben, dass in etlichen Fällen "keine hinreichenden Verdachtsmomente für bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes gefunden werden konnten".

Dagegen will nun die Volksanwaltschaft Begleitumstände der Verfahrenseinstellung prüfen.

Die Staatsanwaltschaft

+++ Zitate zur Justiz-Causa